Revisionsoperation: Wechsel eines vaskulären Implantats

  • Hallo miteinander,

    ich will dieses Thema nochmals aufnehmen.
    Folgender Sachverhalt:
    1. Z.n Patchplastik der AFC nach Punktion (Herzkatheter)
    2. jetzt Stenose
    3. Revision mit letztendlicher Resektioin des stenosierten Abschnittes und Interposition eines V.s. Graftes .

    Kodiert 5-394.2 oder 3 als Revision einer Gefäßop.
    5-930.01 Autogenes Transplantat als Zusatzkode
    5-383.70 Resektion und interposition A. femoralis

    MDK meint 5-383 nicht gerechtfertigt, da dies in den Hinweisen zum OPS nicht vorgesehen- wohl bei 5-394 gemeint.

    Aber 5-383 führt in die F34B, wie jede Resektion und Interposition, da nun erschwerte Bedingungen- Reop- soll an Stelle der 5-383 die 5-394 genommen werden und damit die F59B angesteuert.

    Bitte um Ihre Meinungen zum Sachverhalt.

    Danke

    Uwe Neiser


  • Hallo Herr Neiser,

    Verstehe ich das jetzt richtig - Ihre Chirurgen haben im Rahmen eines Revisionseingriffs eine Teilresektion der A. femoralis durchgeführt und der MDK behauptet, dies dürfe nicht spezifisch kodiert werden??

    Die Kodes aus 5-394.- bezeichnen reine Revisionseingriffe - in Ihrem Falle wäre das also eine Korrektur (5-394.2) oder eine komplette Neuanlage (5-394.3) der Patchplastik. Weitergehende Eingriffe, wie z.B. ein Gefäßersatz, sind in den Kodes natürlich nicht enthalten, genausowenig wie bspw. eine Shuntneuanlage.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    ich sehe das genaus0 und habe entsprechend widersprochen. Allerdings fehlt mir eine Erklärung zum OPS, da das an sich nicht selbsterklärend ist.
    Rein formal gesehen, medizinisch ist es schon eindeutig.

    MDK bezieht sich immer auf folgendes: P001
    \"... Lagerung, Anästhesie, Zugang, Naht, usw., in einem Kode abgebildet (siehe Beispiel 1 und 2).
    Abweichungen davon sind in den Hinweisen beschrieben. Bei den Operationen am Nervensystem zum Beispiel ist gewöhnlich der Zugang zusätzlich zu kodieren.\"

    Konsequenz des MDK: es steht nicht extra drin- also ist es auch nicht zu kodieren. Ist natürlich im konkreten Fall unsinnig, da die Interposition das Primat hat und die Reop über 5-983 ausgedrückt werden muss, hie rleigt eben keine eigentliche Revision vor.
    Die Klinik hat natürlich beides Revisionseingriff und Interponat kodiert- ist aus meiner Sicht auch nicht korrekt. Dann müsste die Revision wie die Reop am Herzen 5-379.5 ein Zusatzkode sein. Das steht aber wirklich nicht im OPS.

    Grüße aus dem viel zu warmen Norden

    Uwe Neiser


  • Hallo Herr Neiser,

    in DKR P001 steht, dass \"eine Prozedur\" normalerweise in einem Kode abgebildet wird. Es gibt aber operative Eingriffe, die unterschiedliche Prozeduren beinalten, und diese werden dann eben auch mit mehreren OPS-Kodes kodiert, ohne dass es sich bei einem der Kodes um einen \"Zusatzkode\" handeln muss.

    Wenn bei Ihrem Fall zunächst tatsächlich eine Revision stattgefunden hat, d.h. der Operateur die Patchplastik freigelegt und sich erst dann definitiv zur Durchführung eines Gefäßersatzes entschieden hat, sehe ich keinen Grund, warum nicht beide Kodes angegeben werden dürfen.

    Wurde dagegen von vorneherein die Interponatversorgung geplant und durchgeführt, dann handelt es sich gar nicht um eine Revision, sondern \"nur\" um eine Reoperation. Ihr Beispiel illustriert trefflich, warum man diese Begriff sorgfältig auseinanderhalten sollte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    recht herzlichen Dank, das baut doch mal auf, bloss der MDK wird es anders sehen.

    SChönen Feierabend

    Uwe Neiser


  • Guten Tag!
    Nach Resektion der A. femoralis communis bei septischer Blutung aus einer Patchplastik wurde ein Iliaca-femorales Veneninterponat implantiert.
    Darf neben 5-383.70 zusätzlich 5-393.42 kodiert werden?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg