Info an die Versicherten!

  • Hallo,
    ich würde an Ihrer Stelle auch die Korrespondenz (Widersprüche etc.) über den Pat. führen, bzw. diesen mit einbinden.
    Es soll schon klar rauskommen, dass Leistungen durchgeführt wurden und die Kasse diese einfach nicht bezahlen will. Ist auch keine optimale Werbung für die PKV.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Verehrte Forumsmitglieder,

    Urteil des SG München vom 22.04.2004 - Leitsätze:

    1. Aus § 305 Abs. 2 Satz 4 SGB V folgt nicht das Recht des Krankenhauses, den Versicherten über einen Abrechnungsstreit mit seiner Krankenkasse zu informieren.

    2. Das Verhalten des Krankenhauses ist vielmehr eine Verletzung der vertraglichen Nebenpflicht, eine Schädigung des Vertragspartners zu unterlassen.

    Und das ist meiner Meinung nach auch gut so, denn es kann mir niemand (auch nicht hier) erzählen, dass er den Patienten nur informieren möchte, weil es z. B. dessen Recht wäre, diese Information zu erhalten. Es geht immer darum, dem Patienten zu sagen: \"schau, wir haben Dich so toll behandelt und Deine blö... Krankenkasse will das nicht ausreichend honorieren.\"

    Und das muss doch nicht sein!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Guten Tag -

    hier meine Meinung: Auf der einen Seite sollen und können die sich auch Kassenpatienten in den Arztpraxen sog. Patientenrechungen erstellen lassen. Wenn sich das KH aber streitet sollen die Kranken damit nicht behelligt werden? Ich finde damit könnte auch die gar nicht so selten anzutreffende \"Vollkaskomentalität\" etwas gemildert werden. Wenn die Patienten mehr Informationen bekommen, verstehen sie evtl. auch warum das KH z.B. mit der Entlassung nicht warten kann bis die Tochter Urlaub bekommt usw. usf.

    Spätestens wenn es vor Gericht geht, ist man gezwungen den Patienten zu informieren (Entbindung von der Schweigepflicht).

    Herzlicher Gruß.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)