Blutung bei Bluter: WA wegen Komplikation?

  • Hallo Forum,

    Ein aktueller Fall, der eine WA-Kette werden könnte: TUR-Prostata, danach Blutung ohne Ende, Erstdiagnose einer Subhämophilie A, Transfusion, Substitution von Blutgerinnungsfaktoren, Entlassung nach Hause, Abrechnung mit HD N40 (DRG M38Z). WA nach 14 Tagen mit, na was wohl, Blutung, Abrechnung mit HD T81.0 (DRG X62Z). Wieder Transfusion, Substitution von Faktoren, Entlassung nach Hause. Erneute WA, 1 Tag vor Ablauf oGVD des 1. Falls, erneute Substitution von Faktoren etc.
    Was ist jetzt die beste HD? Ist die Blutung eines Bluters eine \"in den verantwortungsbereich des KH fallende Komplikation\"? Oder ist das nicht eher eine unvermeidbare NW analog WA wegen NW nach Chemotherapie?

    Wer möchte sich dazu äußern...

    Ein schönes Wochenende!

  • Moin,
    ich glaube nicht, dass eine Hämophilie durch die Klinik zu verantworten ist :)
    Dies ist ein schicksalshafter Verlauf analog zum entgleisten DM oder dem immer wieder trinkenden Alkoholiker.
    Hier herrscht meiner Erfahrung nach sogar eitel Einigkeit mit dem MdK

    Dr.D. Herbertz
    MedCon; Chirurg
    Regio Kliniken

  • Hallo Herby,

    wo steht das denn mit der Einigkeit mit dem MDK? Die SEG-4 weiß nix dazu. Hat jemand im Forum entsprechende Gutachten in denen WA wegen Blutungskomplikationen bei Blutern als Einzelfälle gewertet wurden?

    Viele Grüße
    Kontrollix

  • Hallo,
    ich denke hier einfach an die FPV 2009

    Werden Patienten oder Patientinnen, für die eine Fallpauschale abrechenbar ist,
    wegen einer [c=#ff0048]in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation[/code]im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung.....

    ich denke, dass hier sicher keine Verantwortung des Krankenhauses besteht... oder?

    Dr.D. Herbertz
    MedCon; Chirurg
    Regio Kliniken

  • Hallo -

    also ich kann durchaus über Fälle berichten, die in eine Diskussion über die Auslegung des Begriffes \"Verantwortungsbereich\" und Komplikation mündeten (allerdings keine Hämophilie). Hier könnte ich mir auch ein GA vorstellen, welches darauf abhebt, wie unwahrscheinlich eine Blutung ohne die OP gewesen sei und wie sehr das Krankenhaus für den Eingriff und die folgende typische Komplikation Nachblutung verantwortlich ist.

    Dazu findet sich in Wikipedia der (schreckliche) Satz: \"... erweist sich die oft vorgenommene Vermischung der Begriffe Verantwortung und Schuld als inkorrekt, weil das Vorliegen von Schuld voraussetzt, dass die handelnde Person vorsätzlich oder fahrlässig gegen bestehende Normen verstößt, während Verantwortung auch dann geltend gemacht werden kann, wenn als korrekt angesehenes Handeln (ganz gleich, auf Grund welcher Umstände) negative Folgen nach sich zieht.\"

    Herzlicher Gruß.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo Zusammen,

    der Verantwortungsbereich des KH hat nichts mit einer Schuldfrage zu tun. Ansonsten wäre bei jeder FZ wegen Komplikationen die Staatsanwaltschaft hinzuzuziehen.

    In diesem Fall heisst das: Eine \"normale\" Blutung nach OP wäre auf jeden Fall ein Grund für eine FZ (vorausgesetzt der Pat hat sich nicht nachweislich falsch verhalten oder andere externe Gründe). Sofern es sich um eine Blutung aufgrund der hämophilie handelt, ist es damit auch ein schicksalhafter Verlauf. die HD im 2. und 3. Fall dürfte damit gleich sein, aber der erste bleibt alleine stehen.

    würde ich zumindest sagen.

    gruß

    Bern

    ehemaliger Versicherungsvertreter

  • Hallo,

    eine postoperative Nachblutung bei nachgewiesener Hämophilie ist zu erwarten (im Gegensatz zu einer in der Regel vermeidbaren allgemeinen postoperativen Blutung) und hat daher nichts mit dem verantwortungsbereich des KH zu tun, und somit auch keine Komplikation im Sinne der FP-Verordnung. Das würde die Rechsprechung auch so sehen.
    Eine Zusammenlegung wäre erforderlich bei gleicher Basis-DRG, Partitionswechsel etc.. Dies liegt aber hier wohl nicht vor.

    Gruß
    Ordu

  • Hallo -

    die \"Erwartbarkeit\" eines Ereignisses ist - denke ich - kein Kriterium für die Definition des \"Verantwortungsbereiches\".

    Herzlicher Gruß.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Zitat


    Original von TT:
    Hallo -

    die \"Erwartbarkeit\" eines Ereignisses ist - denke ich - kein Kriterium für die Definition des \"Verantwortungsbereiches\".

    Herzlicher Gruß.

    Hallo TT,

    bei einem Patienten ohne Gerinnungsprobleme erwarte ich in aller Regel keine postoperative Blutung. Wenn bei solchen Pat. eine postop. Blutung zu erwarten ist, dann liegt ein Problem in der Behandlungsqualität vor.

    Bei Pat. mit spezifischen Gerinunnungsstörungen (also z. B. Hämophilie) wird/kann aber eine postop. Blutung unabhängig vom Können des Operateurs auftreten, und somit eher zu erwarten oder besser gesagt zu befürchten. Und wenn solche Komplikationen in das Verantwortungsbereich des KH gelangen sollen (also Fallzusammenführung), dann werden immehr mehr Krankenhäuser die Behandlung solcher Pat. vermeiden. Das geht aber natürlich nicht und niemand kann es so wollen!

    Gruß
    Ordu