Privatklinik

  • Hallo Forum,

    ich habe eine abrechnung von einer Privatklinik welche nach DRG abrechnet.
    meine erste frage wäre, wie kommt der Basisfallwert zustande? hat die klinik diesen mit irgendjemanden vereinbart oder können die den selbst festlegen oder wie funktioniert das?
    die nächste fragewäre , auf das entgelt der DRG wurden nochmal 19% MwSt drauf gerechnet, darf das sein? hab ich noch nie gesehn.
    und das dritte wäre, der Anästhesist rechnet gesondert seine Narkose ab. das darf ja eigentlich auch nicht sein, da es mit der drg abgegolten ist. Kann es aber möglich sein das dies so üblich ist da es sich um einen privatpatienten in einer privatklinik handelt?
    Wo genau steht denn was alles mit der fallpauschale abgegolten ist? § 17 KHEntgG?

    ich hoffe mit kann jemand helfen.

    LG Berger

  • Hallo Frau Berger,
    die Frage ist, ob es wirklich eine Privatklinik ist! D.h. die Klinik ist nicht im Krankenhausplan und unterliegt nicht dem SGB V und dem Krankenhausentgeltgesetz. (z.B. eine Schönheitsklinik)
    Dann kann sie abrechnen was sie will - nach einer Vereinbarung mit Ihnen und wäre damit MwSt-pflichtig.
    Oder es ist ein \"öffentliches\" Krankenhaus, welches einen privaten Betreiber hat (Helios, Asklepios etc.). Diese unterliegen den genannten gesetzlichen Bedingungen und würden DRGs abrechnen - allerdings ohne MwSt.!
    Ich vermute mal es ist eine Privatklinik, welche ihre Preise an den DRGs ausgerichtet hat und diese jetzt mit auf die Rechnung schreibt, was aber eigentlich dann unsinnig ist, da diese dann ja auch z.B. keinen Basisfallwert hat.
    Je nachdem was das nun für eine Klinik ist klärt sich auch die dritte Frage:
    Privatklinik: der Anästhesist darf das, wenn es in dem (hoffentlich) vorhandenen Vertrag vereinbart ist.
    Privater Träger: Nur bei Wahlleistung Chefarzt möglich.

    Ich hoffe, ich habe sie nicht noch mehr verwirrt....

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo,

    Frau Zierold hat es im Grunde schon beantwortet ... wahrscheinlich handelt es sich um eine Privatklinik nach §30 Gewerbeordnung (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__30.html ) und hier gilt tatsächlich, dass der Preis selbst festgelegt werden muss.

    Natürlich sollte dies in Abstimmung mit den PKVen geschehen, denn was nützt ein Luftpreis, wenn Patienten aufgrund fehlender Kostenübernahme bzw. zu hohem Selbstbehalt ausbleiben. Die Nähe zur DRG suchen viele Privatkliniken schon aus dem Grund, dass die Abrechnung gegenüber den PKVen erleichtert wird, bzw. das Verständnis der Rechnung (die der Patient einreicht) eher gegeben ist. Den Basisfallwert legt die Klinik selbst fest.

    Umsatzsteuerpflicht ist bei nahezu allen Privatkliniken gegeben, auch bei den zahlreichen Ausgründungen der Öffentlichen Häuser (gegen die derzeit noch Klagen namhafter PKVen laufen) ... und das wird noch \"schlimmer\", da mit der Novellierung des Umsatzsteuerrechts aufgrund Europäischer Vorgaben wohl auch Ärztliche Leistungen in den Privatkliniken mit einer Umsatzsteuer belegt werden müssen (siehe hierzu gute Einführung im Ärzteblatt unter http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=63552).

    Schöne Grüße
    Markus Stein

    Markus Stein [Dipl.-Dok. (FH)]

    RZV GmbH
    Strategisches Produktmanagement Krankenhaus

  • Und hier ein Nachtrag ... im heute bei myDRG gelisteten Artikel der FTD über das neue Umsatzsteuerrecht für Heilberufe und Kliniken wurde auf ein Informationsschreibne des BMF zu dieser Thematik hingewiesen - für diejenigen, die es interessiert: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BM…icationFile.pdf

    Schöne Grüße aus der Privatklinik
    Markus Stein

    Markus Stein [Dipl.-Dok. (FH)]

    RZV GmbH
    Strategisches Produktmanagement Krankenhaus

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
    § 192 VVG

    (2) Der Versicherer ist zur Leistung nach Absatz 1 insoweit nicht verpflichtet, als die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen.


    Nach dem alten VVG und der Rechtsprechung des BGH war der Versicherer verpflichtet, alle Aufwendungen für notwendige Heilbehandlungen zu zahlen, auch wenn die Kosten in einem auffälligen Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen.


    http://www.pkv.de/publikationen/…n_der_grauzone/


    und

    S4 ff

    http://www.pkvsearch.de/pdf/01_PKV/PKV_Publik_02_2008.pdf


    Am Ende hätten, so vermutet der Privatversicherer, auch die Patienten die Preise nicht mehr akzeptiert und sich nach Alternativen umgesehen.

    http://www.ftd.de/unternehmen/ge…ler/476387.html


    Gruß

    E Rembs