Kombinierte Fallzusammenführung

  • Guten Morgen allerseits,

    wir haben ein Problem mit einer kombinierten Fallzusammenführung:
    Pat wird mit AP - Beschwerden aufgenommen, zur Coronarangiographie in ein anderes Krankenhaus verlegt und von dort wieder zurückverlegt.
    Jetzt war die Pat. erneut wegen einer pAVK gefäßchirurgisch aufgenommen worden - und zwar in innerhalb der Dreißigtage- Prüffrist des ersten Falles.
    Nach unserem Wissensstand müssten alle drei Fälle zusammengeführt werden. Allein unsere Computersoftware weigert sich!
    Haben wir irgendetwas nicht beachtet oder ist es nur ein EDV - Problem?

  • Hallo Botticelli,

    Sie beziehen sich auf das Fallbeispiel 1 der \"Hinweise - Kombinierte Fallzusammenführung\". Dort steht der Hinweis: \"Weitere Voraussetzung für die Einbeziehung des 3. Aufenthaltes ist die Erfüllung des entspr. Kriteriums aus §2 FPV (Basis-DRG oder Partitionswechsel)\".
    Vermutlich ist keines dieser Kriterien bei Ihrem Fall erfüllt.

    Viele Grüße
    RT

  • Der erste Fall besteht aus drei Teilen: erst bei Ihnen, dann die Coro im externen Haus, dann wieder bei Ihnen). Daraus entsteht ein Gesamtfall mit einer DRG. Gegen diesen Gesamtfall wird der zweite Aufenthalt (pAVK) geprüft: 30-Tage ab erster externer Verlegung + Basis-DRG oder Partitionsabfolge?

  • Hallo Botticelli,

    es handelt sich um eine Wiederaufnahme nach § 2 Abs. 2 FPV: (Abfolge NACH Zusammenführung wegen Rückverlegung): medizinische Partition, im Anschluss operative Partition. 30 Tage-Frist bei Ihnen ja anscheinend gegeben, gleiche MDC ebenfalls? Sollte dies alles zutreffen, ein klares JA.

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]

  • Einen sonnigen guten Morgen,
    was mir immer noch Kopfzerbrechen bereitet ist der Passus über die unmittelbare Abfolge der Fälle bei gleicher MDC und Partitionswechsel. Die ist doch eigentlich nicht gegeben. Somit hätten wir keine Fallzusammenführung!

  • Hallo Botticelli,

    hilfreich sind die Fallbeispiele \"Kombinierte Fallzusammenführungen\" der Anlage 1 zu den Klarstellungen der Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG zur FPV 2009. M.E. trifft Beispiel 1 EXAKT auf Ihre Fallkonstellation zu.

    Zitat des Kommentars zur Fallkonstellation 1:
    \"... Für eine Fallzusammenführung ist die DRG-Fallpauschale des 3. Aufenthalts gegenüber der DRG-Fallpauschale, die sich aus der Zusammenfassung der beiden vorherigen Aufenthalte ergibt, zu prüfen.\"

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]