Beckenmodell Kodierung/Abrechnung

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    wie kodieren Sie die Erstellung eines Beckenmodell, welches begleitend zu einem Tumoreingriff am Becken erstellt werden soll, und gibt es einen Erlösmechanismus hierfür (Kosten im vierstelligen Bereich?).

    Gruß

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo Herr Cramer,
    können Sie den Fall spezifizieren. Ich denke es handelt sich um ein Modell zur Zurichtung eines Beckenteilersatzes ?

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Herr Schemmann,
    ja genau, so war es gemeint.

    Gruß

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo Herr Cramer,
    persönlich habe ich keine Erfahrung in der Abrechnung des Beckenteilersatz bzw. der Beckenmodelle.
    Sollte die Prothesendicke nicht die Knochendicke erreichen haben und somit Ihre Abrechnung als Tumorendoprothese nicht möglich sein, so haben Sie die Möglichkeit das ZE modulare Endoprothese abzurechnen (Nebensatz ... oder individuell angefertigte Implantate). Damit könnten Sie zumindest die gesamten Kosten der Prothese in die Kalkulation für das neue ZE 2010 aufnehmen.

    Praktisch würde ich mich an die Kollegen des Krankenhauses Rummelsberg in Franken wenden. Diese orthopädische Klinik hat Erfahrung in der Implantation von Beckenteilersatz und Beckenmodellen (http://www.krankenhaus-rummelsberg.de).

    Hoffentlich werden Sie dort geholfen....

    Wenn Sie etwas interessantes erfahren, wäre es nett dies hier zu posten.

    Viel Erfolg

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Herr Cramer,

    die Modellerstellung dient also der Vorbereitung/Zurichtung eines Becken(teil)ersatzes nach Knochenresektion. Diesen kodieren Sie ja mit 5-785.2d/.3d/.4d und erlösen damit das ZE2009-01. Das Modell halte ich dabei nicht für gesondert kodierbar oder abrechnenbar. Sie sollten das Modell aber in die Kalklulation des ZE mit eingebracht haben bzw. zukünftig einbringen.
    Das ZE ist in sehr unterschiedlichen Höhen vereinbart, insofern muss bezweifelt werden, dass alle Vereinbarungen wirklich für \"große\" Tumororthopädie gedacht bzw. geeignet sind... Da sind Sie schnell im fünfstelligen Bereich.

    Das Modell ist also im Beckenersatz enthalten, da zu dessen Vorbereitung dienend.

    Viele Grüße, J.Helling

    PS: In Einzelfällen kann man bei unzureichender oder fehlender ZE-Vereinbarung durchaus mit Kostenträgern reden... Eine Rechtsgrundlage dazu werden Sie aber nicht finden...