Aufnahme zum Tracheostomieverschluß

  • Liebe Gemeinde,

    ein Patient der in einem Voraufenthalt wg einer Pneumonie bei LZ-Beatmung tracheostomiert wurde, kommt zum geplanten Tracheostomie-Verschluß.

    Was ist die HD?
    Was wäre die HD bei CA?
    Gibt es irgendwo Kodierempfehlungen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe...

    :sterne: [glow=#FF0000,3]MC Sven[/glow]

  • Hallo MC Sven,

    geplanter Folgeeingriff, also HD Pneumonie (DKR D005d).

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Erstmal vielen Dank Herr Balling.

    Was ist aber, wenn die \"Primärerkrankung\" zwei ! oder sogar 4 Jahre ! zurückliegt. Mir erscheint dann die Z43.0 \"realer\".


    HAt jemand noch ne Idee oder einen Tip?

    Vielen Dank....

    :sterne: [glow=#FF0000,3]MC Sven[/glow]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    \"Realität\" (welche auch immer) hat nichts mit Kodierung zu tun. Da geht es einfach nach den DKR. Folgeeinriff geplant = ursprüngliche Diagnose. Punkt. Es gibt hier keine zeitliche Einschränkung. Klarer kann eine DKR kaum sein, deswegen bitte einfach befolgen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    wie auch in der Überschrift, hier Aufnahme des Patienten zum geplanten Tracheotomie-Verschluss

    Aus der Sichtung anderes Threads im Forum wird in solchen Fällen die Z43.0 als HD angesehen, in den oben stehenden Beiträgen die die Tracheotomie „verursachende“ Grunderkrankung.

    Aus dem Kodierleitfaden HNO lese ich auch die Z43.0 heraus

    Jetzt schlägt die Verwirrung durch, wer kann helfen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Hallo,
    wenn bei Anlage des Tracheostomas schon die Entfernung geplant war - also keine Dauerlösung - dann D005d.

    Auch bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist (siehe Beispiel 5 und 6).

    Jetzt etwas klarer?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Abend,
    ich finde es nicht wirklich klarer.Was ist denn bei Anlage eines Tracheostomas während einer Langzeitbeatmung einer Pneumonie schon planbar?
    Natürlich will man die Kanüle entfernen, wenn der Patient die Pneumonie überlebt und nach erfolgreichem Weaning wieder spontan atmen kann.Aber ist das geplant und genauso zu betrachten, wie eine geplante Ileosstoma Rückverlagerung nach x Wochen?

    FG Karla

  • Guten Morgen,

    wie aus dem Beitrag von Karla ersichtlich, ist es alles doch nicht so klar. Ich möchte daher den Beitrag noch mal nach vorne holen, vielleicht gibt es noch die ein oder andere Meinung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es ist wirklich klar. Der Verschluss ist doch schon zu diesem Zeitpunkt geplant, wenn es die Situation zulässt. Nichts anderes passiert beim Rückverlegen eines Stomas. Auch dieses wird nur durchgeführt, wenn medizinisch relisierbar. Man muss es hier wirklich nicht kompliziert machen.