Sehr geehrte Forumsmitglieder,
hiermit möchte ich Sie freundlichst um Stellungnahme zur korrekten Verschlüsselung des folgenden Falles bitten.
Ein Patient wird notfallmäßig wegen einer infizierten 3 cm großen Epidermoidzyste am Skrotum (Skrotumbasis) stationär aufgenommen.
Es wurde eine operative Enukleation der Epidermoidzyste mit primärem Wundverschluss und Einlage eines Redon in das Subcutangewebe durchgeführt.
Histologisch zeigt sich eine rupturierte Epidermoidzyste vom Skrotum mit phlegmonöser und abszedierender Entzündung in der Nachbarschaft.
Epidermoidzysten (Epidermiszysten) sind in der Dermis lokalisierte gutartige Raumforderungen bis zu 5 cm (im Fall lt. OP-Bericht 3 cm). Sie werden i.d.R. ambulant in lokaler Anästhesie
nach Abklingen der akuten Entzündung mittels Enukleation (Marsupialisation) operativ entfernt.
Die Hauptdiagnose lautet L72.0 Epidermalzyste.
Aufgrund der Lage in der Dermis wird ein Kode aus Kapitel 5 Operationen an Haut und Unterhaut (5-895.2c Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und
Unterhaut, mit primärem Wundverschluss, Leisten- und Genitalregion) verwendet. Hiermit würde sich der Fall in die DRG J11C mit einem Relativgewicht von 0,624 eingruppieren.
Bei Verwendung der Prozedur 5-612.1 Exzision und Destruktion von erkranktem Skrotumgewebe, partielle Resektion würde der Fall in die Fehler-DRG 901D mit einem Relativgewicht von
2,12 eingruppiert.
Ist es korrekt, eine Prozedur aus dem Hautkapitel (5-895.2c) zu verwenden (bereits das Wort Epidermiszyste weist ja schon auf den Ursprung im Bereich der Haut hin) oder muss die Prozedur aus dem Kapitel Operationen an den männlichen Geschlechtsorgangen verwendet werden?
Vielen Dank für Ihre Informationen.
Mit freundlichen Grüßen