Muss kasse erstmal zahlen?

  • Liebe Gemeinde,

    eine Krankenkasse weist zunehmend Rechnungen ab, da Sie der Meinung ist, daß eine Entlassung am Aufnahmetag keine vollstationäre Abrechnung begründet. Ob ambulant oder stationär sei jetzt erstmal dahingestellt...
    Wir haben bisher die Fälle immer geprüft, Ärzte befragt, Widersprüche geschrieben und und und. Die Kasse weigert sich nun, bei korrekter Abrechnung unsererseits die Aufwandspauschale zu zahlen, da Sie ja nicht den MDK eingeschaltet habe !!!!! Nun meine Fragen:

    1. Kann eine Kasse in Brandenburg eine Rechnung einfach abweisen?
    2. Besteht eine Zahlungspflicht?
    3. Sollten wir einfach die Zahlung unserer Rechnung anmahnen und auf eine Einschaltung des MDK \"pochen\"?

    Vielen Dank für Eure Antworten...

    :sterne: [glow=#FF0000,3]MC Sven[/glow]

  • Tag, McSven,

    Zitat


    Original von MC Sven:

    1. Kann eine Kasse in Brandenburg eine Rechnung einfach abweisen?
    2. Besteht eine Zahlungspflicht?
    3. Sollten wir einfach die Zahlung unserer Rechnung anmahnen und auf eine Einschaltung des MDK \"pochen\"?


    1. nein
    2. ja
    3. ja

    Die Prüfung obliegt allein dem MDK. Es dürfte doch kalr sein, dass das 24 Stunden -Kriterieum ausgedient hat.
    300 Euro können Sie natürlich nicht fordern, da keine Prüfung stattgefunden hat.

    Gruß

    merguet

  • Zitat

    3. ja

    Hallo,
    1. und 2. stimme ich überein.

    3. Warum aber auf MDK \"pochen\"?
    Wenn die KK nicht möchte und die Prüffrist verstreichen lässt, umso leichter für den Anwalt.
    Aber bitte die Zinsberechung nicht vergessen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,
    wir machen Standardtext:
    VWD medizinisch begründet; falls Zweifel bestehen, stellen wir anheim den MDK zu beauftragen. Nur der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, das die Einschaltung des MDK nicht von der Zahlungspflicht befreit.

    Oft kommt dann ein Schreiben des MDK, manchmal wird die Rechnung auch so bezahlt

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch