Guten Morgen,
brauche dringend Hilfe bei Fallzusammenführung mehrerer Fälle. System sagt mir was Anderes als die Kasse will und ich steh auf der Leitung:
1.Fall 08.08.09 bis 17.08.09 E65A (OGV geht bis einschl. 29.8.= 22 Tage)
2.Fall 30.08.09 bis 04.09.09 E65A (OGV bis 20.09.)
3.Fall 10.09.09 bis 14.09.09 E65A (OGV bis 01.10.)
4.Fall 26.09.09 bis 30.09.09 E65A
Kasse will, dass ich Fall 2 und 3 zusammenführe. Muss ich nicht als Prüfgrundlage Fall 1 nehmen? Oder fängt die Prüffrist beim 2. Fall neu an, weil der nicht zum ersten passt?
Ich danke im Voraus und wünsche allen ein schönes
Herbstwochenende.
Gruß Nastie