Hallo -
Zitatvor vielen Jahren (...) 4 Jahre (...) von Würmern aufgefressen
... heute evtl. 14-jährig wird er ggf. wissen wie sehr er damals doch recht hatte ...
... weiter mit Entsorgung (http://www.goodhorsemanship.de/5_Themen%20&%2…/Blutegel.htm):
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Rücknahme der Blutegel nun verboten. Zur Entsorgung gelten folgende Bedingungen: - Blutegel sollten nicht in freier Natur ausgesetzt werden. Die Übertragung von infiziertem Patientenblut von frisch ausgesetzten Blutegeln auf andere Lebewesen gegebenenfalls auch auf den Menschen ist bei unkontrolliertem Aussetzten nicht sicher auszuschließen. - Tötung durch hochprozentigen Alkohol wie zum Beispiel Spiritus oder Einfreieren bei -18 Grad Celsius. - Entsorgung der Tiere über den Abfallschlüssel 180102 ‚infektionspräventive Abfälle\' oder in flüssigkeitsdichten Behältnissen mit der Fraktion Restmüll entsorgen. Das Behältnis sollte aus Sicherheitsgründen auch mit dem Hinweis ‚potentiell infektiös\' beschriftet werden. - bei der Entsorgung sind die Anforderungen der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) in Verbindung mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) zu beachten.
Mahlzeit.