Guten Morgen zusammen,
bei einem Patienten wird bei klinischem Bild einer Sigmadivertikulitis eine konservative Therapie eingeleitet. In einer durchgeführten CT-Untersuchung zeigt eine wandverdicktes Segment im Bereich des Colon descendens. Zum Ausschluss eines malignen Geschehens wird eine Koloskopie durchgeführt. Zur Minimierung des Perforationsrisikos allerdings erst bei Beschwerdefreiheit.
Nun besteht die Frage, in welchem abrechnungstechnischen Rahmen dies hätte erfolgen müssen?
1. Stationär
2. Ambulante Operation nach § 115 b
3. Nachstationär
Zufällig konnte die Untersuchung erst am 1. Tag mit Zuschlag (OGVD) durchgeführt werden. Der MDK sagt, die Untersuchung hätte ambulant erfolgen können. Mit der Kasse wird besprochen die Untersuchung ambulant (§ 115 b SGB V) abzurechnen. Sie bekommt eine entsprechende Rechnung und weist die Rechnung dann mit dem Hinweis ab, dass innerhalb von 14 Tag nach Entlassung lediglich eine Abrechnung im nachstationären Bereich möglich ist.
Sicherlich kann sich der ein oder andere vorstellen, dass ich über den Verlauf reichlich wütend bin. Natürlich wurde das ganze telefonisch besprochen. Aber als eine zentrale Frage bleibt ob die nachstationäre Abrechnung in einem solchen Fall tatsächlich stets Vorrang vor einer Abrechnung als ambulante Operation hat?
Viele Grüße
S. Seyer