Spacerausbau nach TEP-Infekt

  • Guten Morgen,
    mir stellt sich ein Problem bei der Kodierung eines Spacerausbaus nach TEP-Infekt.?
    Pat. erhält auswärts bei nachgewiesenem TEP-Infekt Hüfte (hämolysierende Streptokokken Gruppe G in Blutkultur únd Punktion) einen Vancomycin-Palacos-Spacer.Kommt nach ca 5 Monaten zum Spacerausbau und Einbau TEP heimatnah zu uns. Der Spacer ist zwischenzeitlich gebrochen mit Beinverkürzung um 4cm.
    Ist die HD M00.25 mit ND T84.5 oder wie ist es richtig?

    Ich hoffe, jemand hat dazu eine Idee!
    Ruth Pattay

  • Guten Morgen Frau RPattay,

    für mich wäre in diesem Fall die HD T84.5, da
    M 00.25 Arthritis und Polyarthritis durch sonstige Streptokokken: Beckenregion und Oberschenkel [Becken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk] für mich nicht mehr vorhanden, weil das Gelenk ja nicht mehr vorhanden ist oder seh ich das falsch?

    Mit freundlichen Grüßen
    D. Spörk

  • Hallo RPatty,
    der Spacerausbau mit Reimplantation der Hüft-TEP ist ein geplanter Folgeeingriff, oder? In diesem Fall greift die Kodierrichtlinie für Folgeeingriffe. Ihre Entlassungsdiagnose im ersten Fall bestimmt die HD im zweiten Fall. Die HD aus dem ersten Fall sollte T84.5 mit *B95.42 sein. Somit haben Sie die HD für den zweiten Fall. Sehr umstritten ist die Kodierung der Sternchendiagnose, zumindest beim MDK. Aber bei der geplanten ME nach Fraktur kodieren Sie ja auch den Weichteilschaden des ersten Aufenthalts.
    Sie sollten aber die M96.88 Instabilität eines Gelenkes nach Entfernen einer Endoprothese aals Nebendiagnose nicht vergessen.

    Da ich nicht davon ausgehe, dass die Reimplantation nicht geplant war führe ich diese Thema nicht aus.


    Viele Grüße und guten Übergang

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von schemmi:
    Aber bei der geplanten ME nach Fraktur kodieren Sie ja auch den Weichteilschaden des ersten Aufenthalts.

    Hallo Herr Schemmann,

    wieso sollte man dies machen ( weil (frische) Frakturen mit dem Weichteilschaden zu kodieren sind? ). Bei geplanter ME wird in den DKR die ursprüngliche Fraktur als HD gefordert, dazu der Z-Kode. Vom Weichteilschaden ist nicht die Rede und auch im Beispiel nicht genannt. Ich sehe hier ein nicht geklärtes Konfliktpotential. Es spielt keine Rolle, wenn es nur um die HD geht, aber u. U. sehr wohl, wenn die ME als Neben-OP läuft. Hier kommt es dann gelegentlich zu deutlichen DRG-Sprüngen, wenn der ursprüngliche Weichteilschaden genannt wird. Ich lasse dies bei meinen Prüfungen jedenfalls nicht zu. Eine Klärung in den DKR wäre wünschenswert.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    die Klärung wäre sehr wünschenswert. Hier ist die D005 missverständlich. \"..Diese Fälle sind mit dem passenden Kode für die ursprüngliche Verletzung als Hauptdiagnose gefolgt von einem zutreffenden Kode aus Kapitel...\"
    Die ursprüngliche Verletzung war aber die Fraktur mit Weichteilschaden.

    Wie halten Sie es bei der T84.5 mit B*.* bei der Reimplantation einer Prothese. Oder bei einem Spacerwechsel aufgrund eines persitierenden Infekts ohne erneuten Keimnachweis unter Dauer-Antibiotikatherapie ?

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Schemmann,

    bei Z.n. Infekt kein B*. Bei laufender Antibiose liegt eine Therapie, zumindest einer Verdachtsdiagnose \"Infekt durch B*\", vor, sodass ich hier die Angabe akzeptiere.