Liebes Forum,
mehrere Dozenten in unserem Kurs zur klinischen Kodierfachkraft haben uns erklärt, daß wir z.B. die Kodes Z85.3, Z95.0, Z95.3, Z88.0 auch kodieren sollen, wenn sie nicht die DKR 003i Nebendiagnosen erfüllen. Als Grund wird angeführt, daß der Fall damit besser abgebildet wird und sich in Bezug auf die DRG sowieso keine Änderungen ergeben.
Stimmt das jetzt oder nicht?
Schöne Grüße Patricia