• Liebes Forum,

    mehrere Dozenten in unserem Kurs zur klinischen Kodierfachkraft haben uns erklärt, daß wir z.B. die Kodes Z85.3, Z95.0, Z95.3, Z88.0 auch kodieren sollen, wenn sie nicht die DKR 003i Nebendiagnosen erfüllen. Als Grund wird angeführt, daß der Fall damit besser abgebildet wird und sich in Bezug auf die DRG sowieso keine Änderungen ergeben.

    Stimmt das jetzt oder nicht?
    Schöne Grüße Patricia

    Mit freundlichen Grüßen
    [center]
    Dr. med. Patricia Merkel
    Fachärztin Orthopädie/Unfallchirurgie
    Medizincontrolling
    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau[/center]

  • Hallo Patricia oder Herr Merkel,

    die gennanten Codes sind aus meiner Sicht wichtige Zusatzinformatioonen (z. B. Allergie), die kodiert werden sollten, zumal ohnehin nicht erlösrelevant.
    Hier kann die Definition der ND unberücksichtigt bleiben.

    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    keinesfalls kann man einfach sagen, dass die Definition der DKR D003 nicht für Z-Kodes gilt!!!!!! Völlig egal, ob es entgeltrelevant ist oder eben nicht!

    Auch ein Z-Kode muss prinzipiell einen Mehraufwand verursachen (im Sinne von D003i), um kodiert werden zu dürfen. Z-Kodes sind keine Resteklasse für Nebendiagnosen \"Macht-keinen-Aufwand\". Zusatzkodes zur näheren Beschreibung sind in der ICD-Klassifikation mit einem ! gekennzeichnet. Hier ist dann die DKR D003 nicht zwingend zu erfüllen.
    Gestritten wird z. B. oft über die Kombination von Verletzungs-/Krankheitskodes mit einem T-Kode. Solange die DRG sich nicht ändert, ist es der Kasse/MDK egal. Wird aber eine höhere DRG getriggert, wird in der Regel der T-Kode als nicht kodierfähig abgetan (bzw. ein Y-Kode angegeben). Hier fordere ich schon lange eine Klarstellung in den DKR, kommt aber nicht.
    Ein ursprünglicher Konsens in der AG-Klassifikationen (siehe: das krankenhaus, Ausgabe 11/2005), dass auch mehrere Kodes zur Beschreibung eines Sachverhaltes genannt werden dürfen, selbst wenn die D003 nicht erfüllt wird, ist von den Kostenträgern zurückgezogen worden, bzw. es wird sogar behauptet, dass nie eine Zustimmung erfolgte.

    Somit darf weiter im Einzellfall diskutiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    sehr konkret, sehe ich auch so. Meines Wissens war zu diesem Konsens (2005/2006) sogar eine Stellungnahme der DIMDI herangezogen worden.

    Man lerne: Immer dann wenn eine DIMDI Aussage dem MDK in die Hand spielt wird sie aus dem Hut gezogen und uns vorgehalten, ist es anders herum werden die DIMDI Aussagen kleingeredet.

    Ähnliche Konstellationen und Diskussionen hatten wir z.B. bei Dialysepat. 2008/2009 Diagnosen N18.0 + Z99.2.
    Frage was war der Aufwand für die Z99.2 - Das hat sich nun aber relativiert...

    Im übrigen habe ich den Artikel bei einer laufenden Sitzung (das Kh 11/2005) hergenommen und dem MDK Gutachter vorgelegt. Es folgte ein Stirnrunzeln des Gutachters mit dem Kommentar \"Aber das haben wir doch noch nie so kodiert....\"

    Prima weiter so!

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

    • Offizieller Beitrag

    Nur noch zur Ergänzung.
    Genannter Kode Z85.3:

    Siehe die DKR D003, die explizit auch anamnestische Diagnosen beschreibt:

    Anamnestische Diagnosen, die das Patientenmanagement gemäß obiger Definition nicht beeinflusst haben, wie z.B. eine ausgeheilte Pneumonie vor 6 Monaten oder ein abgeheiltes Ulkus, werden nicht kodiert.

  • Danke für die Infos,

    wir diskutieren hier im Kurs immer noch...

    Mit freundlichen Grüßen
    [center]
    Dr. med. Patricia Merkel
    Fachärztin Orthopädie/Unfallchirurgie
    Medizincontrolling
    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau[/center]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von PoltERGEIST:
    Meines Wissens war zu diesem Konsens (2005/2006) sogar eine Stellungnahme der DIMDI herangezogen worden.


    Das DIMDI bezieht sich nur auf die klassifikatorische Sichtweise! Die DKR sind bei dieser Betrachtung nicht berücksichtigt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von P.Merkel:
    wir diskutieren hier im Kurs immer noch...

    Da gibt es bezüglich deiner Ausgangsfrage gar nichts zu diskutieren ( gilt die DKR D003 nicht bei Z-Kodes? ). Dass Einzelfälle diskussionsbedürftig sind, ist bereits erwähnt.

    So, nun muss es reichen.

  • Hallo Dirk,

    danke, ich werde diese Beiträge jetzt jedes Mal zitieren wenn wir im Kurs wieder drauf kommen.

    Ist aber mühsam, wenn man zur Antwort bekommt: \"ich hab das immer schon so gemacht und es wurde vom MDK akzeptiert, jetzt mache ich es auch weiterhin so\"

    Schöne Grüße
    Patricia

    Mit freundlichen Grüßen
    [center]
    Dr. med. Patricia Merkel
    Fachärztin Orthopädie/Unfallchirurgie
    Medizincontrolling
    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau[/center]

  • Zitat


    Original von P.Merkel:

    Ist aber mühsam, wenn man zur Antwort bekommt:


    Mühsam ist jedenfalls, alle solche Codes (die noch dazu gerne kodiert werden), zu löschen! Theorie sollte man ab und zu auch Theorie sein lassen, weil nicht praxistauglich!

    Gruß
    Ordu