• Hallo,
    es gibt Leute die fahren innerorts grundsätzlich über 50 km/h und keinen interessiert es. Sollen wir uns deshalb nicht an die STVO halten?
    Blöder Vergleich - ich weiss. Aber nur wenn viele was falsch machen ist es deshalb noch lange nicht richtig.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    Mühsam ist jedenfalls, alle solche Codes (die noch dazu gerne kodiert werden), zu löschen! Theorie sollte man ab und zu auch Theorie sein lassen, weil nicht praxistauglich!

    Wenn es danach gehen würde, was man gerne kodiert, hätten wir wohl alle in den Kliniken (kurzfristig) eine selbstempfundene gerechte Vergütung... Aber weder geht es hier nach Wünschen, noch behandeln wir die Theorie. Kodieren nach den DKR ist Praxis! Und dann eben richtig oder falsch oder im Graubereich. Über was wir hier reden ist eindeutig falsch und nicht damit zu rechtfertigen, dass es keinem wehtut, nur weil es nicht triggert.

    Vorwort der DKR:

    Um die gesetzlich vorgegebene leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser zu ermöglichen, ist es unerlässlich, dass vergleichbare Krankenhausfälle auch derselben DRG zugeordnet werden. Diese Forderung kann jedoch nur dann erfüllt werden, wenn Diagnosen- und Prozedurenklassifikationen in einheitlicher Weise angewendet werden. Kodierrichtlinien regeln und unterstützen diesen Prozess, um möglichst auch in schwierigen Fällen eine eindeutige Verschlüsselung zu ermöglichen.

    Die DKR D003 nach eigenen Vorstellungen anzuwenden oder nicht, ist keine Option!

  • Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    Hallo Patricia oder Herr Merkel,

    Hallo Ordu,

    mein Name ist ürigens nicht Herr Merkel, sondern Patricia Merkel, desshalb auch das \"Weiblichkeitszeichen\" bei meinem Namen

    Gruß Patricia

    Mit freundlichen Grüßen
    [center]
    Dr. med. Patricia Merkel
    Fachärztin Orthopädie/Unfallchirurgie
    Medizincontrolling
    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau[/center]

  • Hallo Herr Ordu,

    gut daß wir das geklärt haben.

    Gruß Patricia

    Mit freundlichen Grüßen
    [center]
    Dr. med. Patricia Merkel
    Fachärztin Orthopädie/Unfallchirurgie
    Medizincontrolling
    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau[/center]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von Selter:
    Auch ein Z-Kode muss prinzipiell einen Mehraufwand verursachen (im Sinne von D003i), um kodiert werden zu dürfen.

    Auch wenn ich schon längst eigentlich nichts mehr hierzu weiter ausführen wollte, doch noch eine weiterführende Erläuterung, was ich mit \"prinzipiell im Sinne der DKR D003i\" meinte:

    Es gibt eine spezielle DKR, die die DKR D003i in einem Fall relativiert, 0911d Schrittmacher/Defibrillatoren:

    Einem Patienten mit Schrittmacher/Defibrillator ist der Kode Z95.0 Vorhandensein eines implantierten Herzschrittmachers oder eines implantierten Kardiodefibrillators zuzuweisen.

    Hier \"überschreibt\" die Spezielle DKR die Allgemeine, sodass das pure Existieren des Schrittmachers die Kodierung des Z-Kodes rechtfertigt. Das ist aber eben eine Ausnahme (dafür werden die Speziellen DKR (auch) formuliert)!

    Wäre dies als Erklärung zumindest für den erwähnten Z95.0-Kode gekommen, hätte man von einer weiterreichenden Kenntnis der Kodierrichtlinien ausgehen können. Wenn es aber nicht als Erklärung kam und einfach behauptet wird, dass zur näheren Beschreibung alles kodiert werden darf, was nicht schnell genug den Baum hochkommt, zeugt es leider genau vom Gegenteil!

    Spätestens jetzt sollten die Dozenten merken, dass eine generelle Kodierfähigkeit von Z-Kodes unter Umgehung der D003 nicht gegeben ist. Ansonsten bräucht`s nicht die erwähnte Spezielle DKR.....

    Ehrlich gesagt ist es mir völlig schleierhaft, warum da überhaupt zu diskutieren ist.