Postoperative Spannungsblasen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die SEG4 setzt nicht die Kodierrichtlinien aus!
    Wenn Sie operiert haben und aufgrund des Eingiffs Spannungsblasen haben, ist der S-Kode der spezifischste bezüglich der Erkrankung!

    Die Kodierempfehlung spricht von einer difusen Schwellung, nicht von Spannungsblasen!

    Wollen Sie also korrekt im Sinne der DKR kodieren oder nach CCL-Wertung?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von Dr.Wacket:
    die S30.92 beschreibt die blasenbildung an sich, aber nicht den zusammenhang zur op...

    Das spielt eben gerade überhaupt keine Rolle! Es wird am spezifischsten bezüglich der Erkrankung/Störung kodiert, nicht bezüglich der Genese!
    Man muss sich einfach mal die DKR und die dort genannten Beispiele anschauen!

  • [i]Original von Dr.Wacket:
    die S30.92 beschreibt die blasenbildung an sich, aber nicht den zusammenhang zur op...
    [/quote]

    Das spielt eben gerade überhaupt keine Rolle! Es wird am spezifischsten bezüglich der Erkrankung/Störung kodiert, nicht bezüglich der Genese!


    [/quote]

    dann sehen sie die blasenbildung post-op nicht als komplikation an ?
    sondern nur als pech?

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Hallo Dr. Wacket,

    Blasenbildungen nach OP. Ich persönlich sehe dies nicht als regulären Verlauf an. Unabhängig von der Kodierung ist der Mehraufwand nicht wesentlich. Aber dies als Komplikation mit pccl 3 zu kodieren halte ich für kritisch aus mehreren Gründen.
    ad 1) als Kostenträger würde ich mir Gedanken machen, wieso in Ihrem Haus so viele Komplikationen auftreten.
    ad 2) Diese Auffälligkeiten können auch mal zu Behandlungsfehlervorwürfen über den MDK führen
    ad 3) Bei inflationärem Gebrauch dieser wichtigen Kodes werden diese unweigerlich abgewertet. Wirklich teure Fälle werden dann unterfinanziert

    Blasenbildungen nach elektiver OP würde ich schon als Komplikation ansehen, aber als vermeidbare. Blasenbildungen nach Trauma mit Weichteilschaden sind sicherlich nicht unbedingt vermeidbar, aber hier ist die Frage ob es Folge des Traumas oder Komplikation des Eingriffs ist. Zumeist doch ersteres, die Blasen treten häufig auch ohne OP auf.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von Dr.Wacket:
    dann sehen sie die blasenbildung post-op nicht als komplikation an ?
    sondern nur als pech?


    Das verstehe ich nicht. Natürlich ist es eine Komplikation. Es geht hier um die Frage mit welchem Kode diese als \"Hauptdiagnose\" kodiert wird, nicht darum, ob es eine ist.

  • Hallo Herr Selter,
    die Thematik liegt mir etwas im Magen.

    Zitat


    Original von Selter:

    ein Eingriff ist eine \"Verletzung\". Auch deswegen lässt man sich ja eine OP-Einwilligung unterschreiben.

    Dies ist in juristischer Hinsicht richtig. Aber das Klassifikations-System unterscheidet eine Verletzung im traumatischen Sinne (S **) von Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen.

    Wenn statt der Spannungsblase nun eine Gelenkfistel vorliegen würde, dann würden wir auch nicht M25.1* kodieren, sondernT81.8. Dort wird die postoperativ persitierende Fistel explizit erwähnt. Was ist denn hier spezifischer ? Der T81.8 bewertet hier die Genese spezifischer. (Ich weiß, Gegenbeispiele finden wir genügend im ICD und Kodierrichtlinien).

    Was ist spezifischer? Blasenbildung oder postoperative Störung. Ohne OP keine Blasenbildung.
    Auf eine Anfrage zu einer ähnlichen Situation (Erkrankung + Genese) wurde mir vom DIMDI geantwortet, dass eine Doppelkodierung klassifikatorisch notwendig sein kann. Sie dürften zahlreiche ähnliche Aussagen haben.

    Warum in diesem Fall nicht, die Argumentation verstehe ich noch nicht.

    Zitat

    Das spielt eben gerade überhaupt keine Rolle! Es wird am spezifischsten bezüglich der Erkrankung/Störung kodiert, nicht bezüglich der Genese!

    Ich verstehe dies so, dass Erkrankung HD und Genese - falls relevant - ND ist.
    Im Fall, dass eine pop. Komplikation Ursache der Erkrankung ist, gehört sie dann auch kodiert ? Andernfalls wären zahlreiche T-Kode Kapitel überflüssig. Oder sollten wir lieber direkt S30.92 mit Y84! kodieren ? Dies ist ja schon fast ein Totschlägerkode solange T-Kodes nicht spezifischer sind.


    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Schemmann,

    ich habe gar nichts bezüglich einer Doppelkodierung gesagt, auch nicht, dass ein T-Kode nicht auftauchen darf. Es geht nur darum (und das habe ich erläutert) was HAUPTDIAGNOSE (bzw. primäre Zuordnung bei Nebendiagnosen) ist. Die DKR gibt unmissverständlich vor, das der Kode als HAUPTDIAGNOSE genannt werden muss, der am spezifischsten die STÖRUNG/ERKRANKUNG beschreibt (nicht deren GENESE!). Eine postoperative Blasenbildung im beschriebenen Fall dürfte doch wohl zweifelsfrei traumatischer Ursache sein und eine Verletzung der Haut darstellen. Der spezifischste Kode für die STÖRUNG/ERKRANKUNG BLASEN DER HAUT ist dann der angesprochene S-Kode, nicht der unspezifische T-Kode (erneut verweise ich auf die Beispiele in der DKR, wo doch ziemlich klar dargestellt ist, was mit „spezifischster Kode“ gemeint ist).
    Es gibt selbstverständlich auch postoperative Komplikationen, für die die ICD keine spezifischeren Kodes vorhält als ein T-Kode (z. B. Prothesenlockerung, usw.). Die allgemein geführte Diskussion um die Doppelnennung (S-/T-Kode) ist eine Neverending-Story und von mir, wie gesagt, gar nicht thematisiert. Dass die Y-Kodes ein klassifikatorisches No-Go sind, habe ich schon mehrfach dargestellt (auch im KKG/AG-ICD). Wir haben uns glücklicherweise von den optionalen OPS-Katalog verabschiedet, schleppen aber die ICD-Krücken weiter mit. Völlig unlogisch \"optionale\" Kodes zuzulassen, wenn die DRG-Kalkulation mit allen Komponenten nun mal von einer einheitlichen Kodierung ausgehen sollte.
    Wenn man von der (MDK-bestrittenen) Vorstellung ausgeht, dass mehrere Kodes zur Beschreibung eines Sachverhalts herangezogen werden können/müssen, wenn ein Einzelkode nicht ausreichend diskriminierend ist (unabhängig von eigenständigem Ressourcenverbrauch), dann ist eben in solchen Fällen wie hier der T-Kode als Ergänzung (Genese) hinzuzufügen.
    Bei der leidigen Diskussion um T- vs. Y-Kodes sollte dann auch das Prinzip gelten, dass der spezifischste Kode aufzuführen ist.

  • Hallo Herr Selter,
    danke für die Klarstellung, dies kam aus dem thread nicht so eindeutig hervor.

    Erstaunlicherweise habe ich nun ein Gutachten, in dem wir einen Komplikationskode verwendet haben. Der MDK schlägt uns statt dessen 4 Kodes vor, davon einen nicht cc-relevanten T-Kode. Zumindest dieser Gutachter hat die monokausale Kodierung überwunden und schlägt in das Gegenteil um.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Schemmann,

    auch wenn der 0-CCLer T-Kode die Freude relativieren muss, ist leider davon ausgehen, dass diese individuelle Vorstellung des MDK-Gutachters so wohl nicht als Referenz in die SEG-4 überlaufen wird.

    Dass die DKR die Mehrfachnennung kennt, ist ja an mehreren Orten nachzuvollziehen:

    Beispiel 0401h, Diabetes mellitus nach medizinischen Maßnahmen
    Bei Vorliegen eines Diabetes mellitus nach medizinischen Maßnahmen ist zunächst ein Kode aus
    E13.– Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus Inkl.: Pankreopriver Diabetes mellitus
    gefolgt von dem Kode
    E89.1 Hypoinsulinämie nach medizinischen Maßnahmen
    zu verschlüsseln.

    Tja, geht doch (Erkrankung/Genese). Aber, was wird da dann gesagt: Geht schon, aber nur in diesem Fall, weil ja Spezielle DKR....

    • Offizieller Beitrag

    ...nur zur abschließenden Klärung meiner Darstellungen:
    Die DKR beschreibt die Zuordnung des spezifischsten Kodes bezüglich der ERKRANKUNG/STÖRUNG. Dies wird unter der Hauptdiagnosenregel erläutert, was völliger Unsinn ist, weil dies auch für Nebendiagnosen gilt. Also, auch für die Nebendiagnosenzuordnung gilt, dass ein T-Kode nicht (primär) für die ERKRANKUNG/STÖRUNG genannt werden darf, wenn es einen anderen Kode gibt, der spezifischer die ERKRANKUNG/STÖRUNG beschreibt. Ob dann zusätzlich zu diesem anderen Kode noch eine Ergänzung im Sinne der weiteren ( notwendigen? ) Beschreibung über einen T-Kode zu erfolgen hat, ist Grundlage für unzählige Diskussionen. Wenn man dies bejaht, ist es klar, dass die Nebendiagnosenzuordnung dann verhältnismäßig entspannt laufen kann, weil es dann ja egal ist, was zuerst als Nebendiagnose genannt wird. Wo es eben nicht egal ist, ist bei der Hauptdiagnosenzuordnung und natürlich auch dann, wenn man die Mehrfachkodierung ablehnt.