Hallo TicTac,
hab doch noch etwas zum Intensivkomplexcode zu bemerken.
Wir haben manchmal patienten, die in der 1 eingestuft sind, jedoch untergebracht sind. Diese müssten m.E. einen Intensivkomplexcode zugeordnet bekommen, da sie eins von den Kriterien erfüllen
\" Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf:
* Gesetzlich untergebrachte Patienten
* Selbst- oder Fremdgefährdung
* Schwere Antriebsstörung (gesteigert oder reduziert)
* Keine eigenständige Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme
* Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung
* Entzugsbehandlung mit vitaler Gefährdung\" (DIMDI)
Für mich ist es auch ein wenig unverständlich, warum hier zwischen Einstufung und Intensivcode unterschieden wird. Doch zumindest bei den untergebrachenten Patienten gibt es hier immer mal Differenzen.
Freundliche Grüße RoMi