Bin mir unsicher bei der Beatmungsberechnung - bitte Hilfe

  • Liebe Forummitglieder,

    folgender Fall ITS-Beatmung:

    Der Beatmungsfall ist zwar komplexer - nur einen Part, welcher mir unklar ist zur Berechnung rausgezogen:

    Patient wird von 24.00 Uhr bis 13.00 Uhr ASB beatmet mit Spontanatmungszeiten. Ich würde hier von 13 Stunden Beatmung ausgehen, danach sind keine Eintragungen mehr zu ersehen. Erst 1 Tag später Beatmungseintrag 07.00 Uhr CPAP. Die Zeit der Nichtbeatmung zu rechnen?????

    Lieben Dank im Voraus.

  • Hallo Heidiberlin,

    wenn ich von der DKR 1001h ausgehe, dann würde ich den beatmungsfreien Intervall als Dauer der Entwöhnung werten. Liest sich für mich so: Montag beatmet bis 13:00 Uhr, Dienstag ab 07:00 Uhr erneut beatmet (mindestens 6 Std. CPAP!) dann durchgängig die Zeit rechnen. Entwöhnungsphase 24 Std.

    Gruß C.Busch

    Schönen Gruß
    C.Busch

  • Moin Heidi aus Berlin,

    \"[...] 24.00 Uhr bis 13.00 Uhr ASB beatmet mit Spontanatmungszeiten. Ich würde hier von 13 Stunden Beatmung [...]\"

    Das geht so nicht: Es sind natürlich nur die ASB-Zeiten zu erfassen, die Spontanatmungszeiten sind daher von den 13 Stunden abzuziehen. Nur während einer Entwöhnung sind die beatmungsfreien Intervalle zur Beatmungszeit hinzuzuziehen, während der Beatmung selber ist dies natürlich nicht der Fall.

    Weaning: Nach der kurzen Beatmung eine Entwöhnung? Kann sein, muss aber nicht. Würde mich als MDK-Gutachter extrem misstrauisch machen und ich würde eine Dokumentation der Anordnung des Weanings bzw. des Beginns einfordern. So lange das nicht vorliegt: _keine_ Entwöhnung im Sinne der DKR = keine Beatmungszeit.

    Viele Grüße

    Jannis

  • Sorry, ich tendiere zu C. Busch, ich bin eben kein MDK-Liebhaber - tendiere als Patientenfreund mehr zum Krankenhaus. Deshalb werde ich jetzt erst eimal widersprechen zur Streichung von Beatmungsstunden. Den MDK die Dokumentation zusenden und abwarten, wie der MDK rechnet. Aber lieben Dank für Ihre Kommentare, hilft immer wieder weiter. Schönen Frühlingstag.

  • Hallo nochmal,

    die Sichtweise von \"Jannis\" kann man zum Teil nachvollziehen, ist halt die \"andere\" Seite. Trotzdem beziehe ich mich auf die DKR, 24 Std. Entwöhnung bei Beatmung ...bis zu 7 Tagen... Dies setzt ja nicht voraus, den Patient mindestens so und so lange vorab zu beatmen um die Weaningphase geltend zu machen.
    Ob das nun ungewöhnlich ist oder nicht, dass sollte der behandelnde Arzt entscheiden.

    Gruß C. Busch

    Schönen Gruß
    C.Busch

  • N ´abend,

    Zitat


    Original von Jannis:

    \"[...] 24.00 Uhr bis 13.00 Uhr ASB beatmet mit Spontanatmungszeiten. Ich würde hier von 13 Stunden Beatmung [...]\"

    Das geht so nicht: Es sind natürlich nur die ASB-Zeiten zu erfassen, die Spontanatmungszeiten sind daher von den 13 Stunden abzuziehen. Nur während einer Entwöhnung sind die beatmungsfreien Intervalle zur Beatmungszeit hinzuzuziehen, während der Beatmung selber ist dies natürlich nicht der Fall.

    Wollen Sie damit ernsthaft sagen, dass Spontanatmungsintervalle bei LZ-beatmeten Patienten nicht zum Weaning gehören?
    Bei jedem Weaning beginnt irgendwann auch die Spontanatmung. Wie schaffen Sie es, eine Phase der Spontanatmung nicht zum Weaning zu zählen?

    In den DKR steht, dass das Ende der Entöhnung nur retrospektiv nach erreichen einer stabilen respiratorischen Situation festgestellt werden kann.

    Was soll denn dann die Spontanatmung zwischen zwei Beatmungsphasen (natürlich im Rahmen der von den DKR beschriebenen Intervalle) sein, wenn nicht integraler Bestandteil der Entwöhnung?

    Gruß

    merguet

  • hallo,
    sollte eigentlich klar sein:
    Zeit von Beatmungsende bis Wiederbeginn < 24 std: Es wird durchgezählt.
    so habe ich das mit der stabilen respiratorischen Situation verstanden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch