Ich habe da eine kurze Nachfrage. Der Hinweis \"DRG korrekt?\", wird der dem KH seitens des MDK mitgeteilt, oder ist das der Hinweis aus dem Auftrag der KK an den MDK?
Ggfs. besteht ja die Möglichkeit, dass der MDK den Prüfauftrag der Kasse im Rahmen der Prüfmitteilung an das KH aus \"Vereinfachungs/Zeitgründen\" entsprechend verkürzt.
Eine Prüfung der HD, ND oder OPS verändert ja in den meisten Fällen die DRG.
Ist allerdings nur eine Vermutung aus Unwissenheit, da ich ja auf der anderen Seite des Thresens stehe und unser MDK (NR) beziffert in der Prüfanzeige immer den Grund der Prüfung.