OPS 8-98b: kontinuierlich - was ist das ?

  • Hallo Forum,

    wir haben aktuell eine Strukturprüfung durch den MDK mit der Frage der Strukturvoraussetzungen - bei bestehender Stroke Unit - zur Kodierung der \"anderen neurologischen Komplexbehandlung\".

    Nun heisst es im Text

    Zitat

    Mindestmerkmale: Behandlung auf einer spezialisierten Einheit durch ein multidisziplinäres, auf die Schlaganfallbehandlung spezialisiertes Team unter fachlicher Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Neurologie oder einen Facharzt für Innere Medizin (in diesem Fall muss im Team der neurologische Sachverstand kontinuierlich eingebunden sein) mit....

    Der MDK bemängelt nun, daß der Sachverstand nicht kontinuierlich sei, da wir eine Neurologin (halbtags - ohne Rufbereitschaft) im Hause haben und eine Vertretung für diese Dame durch niedergelassene Neurologen erfolgt.

    Nun die Frage:
    Wer definiert \"kontinuierlich\"?
    Hat eine Strukturprüfung durch den Konsequenzen, wenn sie nicht \"bestanden\" ist?
    Gibt es eine gesetzliche Grundlage für diese Strukturprüfungen?
    Wenn die Leistung im Einzelfall doch (kontinuierlich) erbracht wurde - können wir dann doch die Kodierung durchführen bzw. den Fall einklagen?

    Gruß

    T. Flöser

    T. Flöser

  • Moin Herr Flöser,

    Herr RA Mohr ist in diesem Punkt ziemlich eindeutig:

    Zitat: \"3. Strukturprüfungen
    • Eine allgemeine Strukturprüfung des MDK zur Erfüllung von Mindestvoraussetzungen von OPS-Kodes ist gesetzlich nicht vorgesehen.
    • Die vom MDK eingeführten Checklisten der SEG 4 sind einseitig und müssen nicht ausgefüllt werden.\"

    Quelle: https://www.bibliomed.de/cps/rde/xbcr/S…100326_Mohr.pdf

    Zitat: \"- Strukturprüfung des MDK – Keine Berücksichtigung bei Entgeltverhandlungen

    In einem bundesweit ersten Musterverfahren hat das OVG Rheinland-Pfalz die Frage entschieden, ob Abrechnungsvoraussetzungen im Rahmen des Schiedsstellenverfahrens Berücksichtigung finden (Urteil vom 25.02.2010 - 7 A 10976/09.OVG). Im vorliegenden Fall ging es um die neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalles. Die Krankenkassen wollten daher das Budget ohne die umstrittenen Leistungen vereinbaren. Die Schiedsstelle folgte dem Antrag des Krankenhauses und setzte das Erlösbudget einschließlich der umstrittenen DRGs fest. Das OVG folgte der Auffassung des Krankenhauses. Angesichts der unterschiedlichen Standpunkte der Vertragsparteien werde die Schiedsstelle überfordert, im Rahmen des Schiedsstellenverfahrens Abrechnungsvoraussetzungen zu überprüfen. Die Schiedsstelle habe nur eingeschränkte Prüfungsmöglichkeiten. Das Krankenhaus sei an das Gutachten des MDK nicht gebunden. Die Auffassung der Schiedsstelle, wegen Abrechnungsstreitigkeiten seien das Krankenhaus auf die Klärung durch das Sozialgericht angewiesen, sei nicht zu beanstanden. Die Schiedsstelle habe sich daher vom Rahmen ihres Einschätzungsermessens gehalten. Nur in Evidenzfällen, wenn also der Strukturmangel „ins Auge springt“, können die DRGs nicht vereinbart und von der Schiedsstelle auch nicht festgesetzt werden. Diese Evidenzfälle werden allerdings sehr selten sein. Das Urteil ist hier abgedruckt.\"

    Quelle: http://www.medizinrecht-ra-mohr.de/newsletter.php?gruppe=6

    Viele Grüße

    Jannis

  • Hallo Forum,

    hat jemand mit der MDK-Überprüfung der Frage der kontinuierlichen Einbindung des neurologischen Sachverstandes bereits Erfahrung gesammelt? Würde mich gerne austauschen- per PN oder tel.

    T. Flöser

  • Guten Morgen Herr Flöser,

    ich habe bezüglich der Definition, was denn nun \"kontinuierlich\" bedeutet (im Zusammenhang mit der neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, Kode 8-981.ff), vom DIMDI erfahren, dass man dort nicht zuständig sei.
    Meine Frage war:

    \"(...) Was bedeutet \'24-Stunden-Monitoring\' konkret?

    Würde eine kontinuierliche Messung beim jeweiligen Parameter bedeuten:
    1. Blutdruck: RR-Manschette mit Messungen in einem bestimmten Intervall (welcher Zeitraum würde \'kontinuierlich\' entsprechen?)
    2. Herzfrequenz: EKG-Monitor
    3. EKG: EKG-Monitor
    4. Atmung: Messung der Atemfrequenz (welches Meßintervall würde \'kontinuierlich\' entsprechen?)
    5. Sauerstoffsättigung: Messung der Sauerstoffsättigung
    6. Temperatur: rektale Termperatursonde
    7. intrakranieller Druck: kraniell platzierte Drucksonde (z.B. intrakranielle Mess-Sonde)
    8. EEG: 24-Stunden-EEG-Ableitung
    9. evozierte Potentiale: eine kontinuierliche Messung ist nicht möglich

    Oder sind Intervall-Messungen möglich: z.B. mehrmalige Temperaturmessung per Ohrthermometer anstelle der sehr unangenehmen rektalen Mess-Sonde etc.?

    Und falls ja, in welchen Abständen ist eine kontinuierliche Messung definiert? (...)\"

    Die Antwort, die ich erhalten habe lautete:

    \"(...) Der OPS legt nicht fest, welche Zeitabstände der Dokumentation erforderlich sind und mit welcher Methode z. B. die Temperaturmessung erfolgen sollte. Dem DIMDI liegen hierzu keine Informationen vor. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Fragen an die Deutsche Schlaganfallgesellschaft. (...)\"

    Es ist unter Umständen müßig, sich an die Fachgesellschaft zu wenden. Schließlich heisst es ja, dass der OPS \"die Zeitabstände der Dokumentation\" nicht festlegt. Aber gerade die Klassifikationen sind ja primäre Diskussionsgrundlage mit dem MDK. Die Ansicht der Fachgesellschaft über die Definition von 24-h-Monitoring wird wohl für die wenigsten Gutachter maßgeblich sein.
    Es wäre wünschenswert, wenn genau diese Lücke in der Klassifikation auch dort geschlossen würde und nicht Einzelanfragen an die Fachgesellschaft von den Betroffenen gestellt werden müssten.

    Bei uns hat sich mittlerweile ein steady-state, sozusagen ein kleinster gemeinsamer Nenner gebildet.
    Ein Beispiel: Für die Temperaturmessung, den kritischsten Parameter, ist eine nur viermalige Messung in 24 Stunden zu wenig, sechsmalig ist ausreichend und fünf Mal ist grenzwertig.

    Noch einen sonnigen Tag,

    Olanza

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von Olanza:
    Es wäre wünschenswert, wenn genau diese Lücke in der Klassifikation auch dort geschlossen würde und nicht Einzelanfragen an die Fachgesellschaft von den Betroffenen gestellt werden müssten.

    Dann geben sie es doch in das Vorschlagsverfahren ein.
    http://www.dimdi.de/static/de/klas…flege/index.htm
    Allerdings sollten sie auch die Fachgesellschaft hierzu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau