Hallo Forum,
wir haben aktuell eine Strukturprüfung durch den MDK mit der Frage der Strukturvoraussetzungen - bei bestehender Stroke Unit - zur Kodierung der \"anderen neurologischen Komplexbehandlung\".
Nun heisst es im Text
ZitatMindestmerkmale: Behandlung auf einer spezialisierten Einheit durch ein multidisziplinäres, auf die Schlaganfallbehandlung spezialisiertes Team unter fachlicher Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Neurologie oder einen Facharzt für Innere Medizin (in diesem Fall muss im Team der neurologische Sachverstand kontinuierlich eingebunden sein) mit....
Der MDK bemängelt nun, daß der Sachverstand nicht kontinuierlich sei, da wir eine Neurologin (halbtags - ohne Rufbereitschaft) im Hause haben und eine Vertretung für diese Dame durch niedergelassene Neurologen erfolgt.
Nun die Frage:
Wer definiert \"kontinuierlich\"?
Hat eine Strukturprüfung durch den Konsequenzen, wenn sie nicht \"bestanden\" ist?
Gibt es eine gesetzliche Grundlage für diese Strukturprüfungen?
Wenn die Leistung im Einzelfall doch (kontinuierlich) erbracht wurde - können wir dann doch die Kodierung durchführen bzw. den Fall einklagen?
Gruß
T. Flöser