Osteosyntheseverfahren bei Materialwechsel

  • Hallo Forum,

    ich habe eine Frage zur Kodierung in der Knochenchirurgie in „Streit“ mit dem MDK

    Es wurde ein Fall begutachtet, bei dem bei Verdacht auf Pseudarthrosenbildung ein Femur-Marknagel gewechselt wurde, eine Fehlstellung wurde allerdings zu keiner Zeit dokumentiert.

    Im Hinweistext zum OPS „Osteosyntheseverfahren ist betont, dass es sich bei dem Schlüssel um einen Zusatzschlüssel handelt, der der zusätzlich zu verwenden ist. Laut MDK soll dieser OPS (5-786.6) zusammen mit OPS zur Entfernung der alten Osteosynthese (5-787.6g) ohne weitere Angaben verwendet werden.

    Mir erscheint das rein formell nicht logisch, da der letzte Satz des Hinweises besagt, dass [Material]-Entfernung und Osteosynthese gesondert zu kodieren sind. Heißt das nicht, dass ME und die erneute Stabilisierung zuzüglich (!) des verwendeten Materials kodiert werden sollen. Ich gebe allerdings zu, dass ich noch keinen passende OPS für die Re-Osteosynthese ohne Reposition gefunden habe. Die bisherige Kodierung einer offenen Reposition ist hier sicherlich ebenfalls nicht korrekt.

    Hat jemand hier einen Tipp, wie die korrekte Lösung / Kodierung zusehen muss?

    Vielen Dank.

  • Hallo Ben,
    in solchen Fällen wird meist die Pseudarthrose reseziert, dafür verwenden wir den Code 5-782.0... und zusätzlich den Osteosynthese code 5786... Dann passt es.
    Ich glaube nicht, dass der MDK hier recht hat. Anfragen dieser Art hatten wir allerdings noch nie.
    Schönes Wochenende
    Anne

  • Hallo ben-ch,

    war es eine Pseudarthrose oder eine verzögerte Frakturheilung ?

    Dies ist die entscheidende Frage.

    Bitte dies klarstellen, erst dann kann eine adäquate Beantwortung der Frage erfolgen.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn Pseudarthrose: Der Markraum wird wohl aufgebohrt worden sein, womit auch die Entfernung des kranken Knochengewebes zu kodieren ist plus Zusatzkode für den Nagel und die ME. Falls man der Meinung ist, das Aufbohren wäre nicht in diesem Sinne erbracht worden, kann auch nur der Kode für die ME mit dem Zusatzkode für den Nagel kombiniert werden. Das wurde schon mal in einem anderen Fall besprochen (Suchfunktion: Klingenwechsel) und auch so vom DIMDI unterstützt.

    Falls aber die Fraktur < 6 Monate zurückliegt, ist es definitionsgemäß keine Pseudarthrose, sondern eine verzögerte Knochenbruchheilung. Dies ist dann immer noch Frakturversorgung (das Exklusivum unter 5-79 beinhaltet nicht verzögerte Knochenbruchheilung) und mit dem jeweiligem Repositionskode aus 5-79 zu kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau