Hallo TicTac,
ich vermute, der Kollege meint diejenigen, die die Gruppe geführt haben.
Viele Grüße,
B. Gohr
Hallo TicTac,
ich vermute, der Kollege meint diejenigen, die die Gruppe geführt haben.
Viele Grüße,
B. Gohr
Hallo B. Gohr,
ZitatOriginal von B. Gohr: ... diejenigen, die die Gruppe geführt haben.
ich komme nur nicht ganz dahinter, warum hierbei anders als bei Einzeltherapie ...
Gruß von TicTac
Hallo TicTac,
die auslösende Gruppe ist die Berufsgruppe, die die entsprechende Gruppentherapie leitet bzw. verantwortet. Beispielsweise wird die Außenaktivität (eine Form von Milieutherapie) üblicherweise von der Pflege geleitet. Sollte ein Psychologe jetzt Lust verspüren, die Gruppe begleiten, bleibt die Dokumentationspflicht dennoch bei der Pflege und der Psychologe würde an zweiter Stelle genannt.
Bei einer Einzeltherapie dokumentiert die teuerste Berufsgruppe. Sollten bei einem Einzelgespräch sowohl der Arzt als auch eine Pflegekraft zugegen sein, läge die Pflicht zur Dokumentation entgegen der gerne geübten Praxis, die Doku an die Pflege zu delegieren, beim Arzt.
Der Grund ist einerseits die klare Festlegung der Dokumentationspflicht, andererseits ist es ggf. einfacher, mit einer einheitlichen Regelung die Zuordnung der Berufsgruppe zu treffen, falls eine Prüfung (aus welchen Gründen auch immer) notwendig würde. Nicht betroffen ist in beiden Fällen die inhaltliche Dokumentation, diese muss von allen Beteiligten weiter selbst vorgenommen werden.
Hallo herrmann.hd,
vielen Dank für Ihre Antwort! Ihre Methode finde ich gut. Man könnte aber eigentlich noch einfacher und klarer vorgehen, und immer den auslösenden (also das Gespräch führenden) Mitarbeiter dokumentieren lassen.
Beste Grüße, TicTac