Verlegung DRG-Haus nach BPflV-Haus bei FP

    • Offizieller Beitrag

    Hier hat wohl das gestrige Server-Problem die Beiträge geschluckt?
    --
    D. D. Selter

  • Hallo Forum,

    hier noch einmal sinngemäß meine Frage von gestern:

    Ein optierendes KH A verlegt einen Patienten in ein nicht-optierendes KH B. Das KH B nimmt den Patienten am Tage der Wundheilung auf. Im alten Entgeltsystem hätte das KH A die sog. A-Fallpauschale und das KH B die sog. B-Fallpauschale in Rechnung gestellt.
    Da das KH A als optierendes Haus keine A-Fallpauschale (-sondern eine DRG-basierte Fallpauschale) in Rechnung stellen kann bzw. wird, stellt sich die Frage: was rechnet KH B als nicht-optierendes Haus ab?
    a) Eine B-Fallpauschale, obwohl keine A-Fallpauschale zuvor abgerechnet wurde?
    b) Tagesgleiche PS, da eine B-Fallpauschale nicht in Frage kommt, da zuvor keine A-Fallpauschale abgerechnet wurde?
    c) ...

    Ein paar nützliche Antworten wären nett ...

    Grüße aus HH
    Jens Bussmann
    --
    Dipl. Kfm. Jens Bussmann
    Diakonie Krankenhaus Alten Eichen
    Controlling

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von Bussmann:
    was rechnet KH B als nicht-optierendes Haus ab?
    a) Eine B-Fallpauschale, obwohl keine A-Fallpauschale zuvor abgerechnet wurde?
    b) Tagesgleiche PS, da eine B-Fallpauschale nicht in Frage kommt, da zuvor keine A-Fallpauschale abgerechnet wurde?
    c) ...

    In der Textdefinition der B-Pauschalen heißt es "Weiterbehandlung im Anschluss an FP x.yz1." Da in dem verlegenden Haus nicht die im Text genannte A-Fallpauschale abgerechnet wurde (sondern eine DRG-Fallpuaschale), plädiere ich bei strenger Interpretation und unter Berücksichtigung der im BSG-Urteil vom 13.12.01 (B3 KR 1/01 R)festgelegten Regelungen zur Auslegung des FP-Kataloges für die Lösung b): Tagesgleiche Pflegesätze.

    Schönen Tag noch!

    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises