Verlegung DRG-Haus nach BPflV-Haus bei FP
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Hier hat wohl das gestrige Server-Problem die Beiträge geschluckt?
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D. D. Selter -
Hallo Forum,
hier noch einmal sinngemäß meine Frage von gestern:
Ein optierendes KH A verlegt einen Patienten in ein nicht-optierendes KH B. Das KH B nimmt den Patienten am Tage der Wundheilung auf. Im alten Entgeltsystem hätte das KH A die sog. A-Fallpauschale und das KH B die sog. B-Fallpauschale in Rechnung gestellt.
Da das KH A als optierendes Haus keine A-Fallpauschale (-sondern eine DRG-basierte Fallpauschale) in Rechnung stellen kann bzw. wird, stellt sich die Frage: was rechnet KH B als nicht-optierendes Haus ab?
a) Eine B-Fallpauschale, obwohl keine A-Fallpauschale zuvor abgerechnet wurde?
b) Tagesgleiche PS, da eine B-Fallpauschale nicht in Frage kommt, da zuvor keine A-Fallpauschale abgerechnet wurde?
c) ...Ein paar nützliche Antworten wären nett ...
Grüße aus HH
Jens Bussmann
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Dipl. Kfm. Jens Bussmann
Diakonie Krankenhaus Alten Eichen
Controlling -
Schönen guten Tag allerseits!
Zitat
Original von Bussmann:
was rechnet KH B als nicht-optierendes Haus ab?
a) Eine B-Fallpauschale, obwohl keine A-Fallpauschale zuvor abgerechnet wurde?
b) Tagesgleiche PS, da eine B-Fallpauschale nicht in Frage kommt, da zuvor keine A-Fallpauschale abgerechnet wurde?
c) ...In der Textdefinition der B-Pauschalen heißt es "Weiterbehandlung im Anschluss an FP x.yz1." Da in dem verlegenden Haus nicht die im Text genannte A-Fallpauschale abgerechnet wurde (sondern eine DRG-Fallpuaschale), plädiere ich bei strenger Interpretation und unter Berücksichtigung der im BSG-Urteil vom 13.12.01 (B3 KR 1/01 R)festgelegten Regelungen zur Auslegung des FP-Kataloges für die Lösung b): Tagesgleiche Pflegesätze.
Schönen Tag noch!
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Reinhard SchaffertMedizincontroller
Facharzt für Chirurgie
Kliniken des Wetteraukreises