Akutbehandlung / Notfallbehandlung

  • Hallo merguet,
    ich muss mal ganz blöd fragen: wie bekomme ich denn ein MDK- GA vor dem stat. Aufenthalt? Und dies kann doch nur die KK in Auftrag geben? Oder hab ich da was falsch verstanden?
    Herzliche Grüße
    medcont

  • Hallo medcont,

    stellen Sie doch einfach einen schriftlichen KÜ-Antrag (kann man ja standardisieren) und dann wird die Kasse entsprechend reagieren. Entweder sie gibt sofort (schriftlich) das OK oder sie beauftragt eben den MDK und bekommt ein GA.

    Wir machen das seit Jahren so, wenn sich bereits im Vorfeld abzeichnet, daß die Kosten eventuell nicht übernommen werden und Klärungsbedarf besteht bzw. generell bei bariatrischen OPs. Bisher haben wir in den meisten Fällen auch Erfolg.

    Grüße

    N.Pollack

  • Hallo,
    hier eine Vorgehensweise, die wir so ähnlich (nach negativen MDK-Gutachten) praktizieren:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir haben Ihr o.g. Schreiben erhalten und werden den Fall – wie von Ihnen gefordert – ambulant abrechnen.
    Gleichzeitig teilen wir Ihnen mit, dass wir uns vorbehalten, bei Versicherten Ihrer Krankenkasse keine ....................-Diagnostik/ Therapie mehr durchzuführen.

    Wir werden diese Patienten dann an Sie verweisen, da uns keine Stelle bekannt ist, die im .............. Raum diese Maßnahmen ambulant ......... durchführt.

    Mit anderen Kassen haben wir diesbezüglich Vereinbarungen getroffen. Grundsätzlich könnten wir uns das auch für bei Ihnen versicherten Personen vorstellen.
    Sollten Sie hierzu im Interesse Ihrer Versicherten eine Kontaktaufnahme wünschen, dann stehe ich Ihnen zur Verfügung.

    Auf dieser Basis haben wir bis jetzt mit allen angeschriebenen Kassen Gespräche geführt

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch