Hallo Herr Katterbach,
um das ambitionierte Ziel unter Verwendung der Zahl zwei noch einmal zu formulieren:
zwei Stunden nach Entlassung des Patienten sollte die Kodierung fertig sein.
Übrigens: Fühle mich nicht angegriffen.
Und dann noch einmal eine grundsätzliche Frage:
Sie verwenden Kodierer, wenn ich Ihre Antwort richtig lese. Und ich unterstelle, dass Sie Ihre Kodierer adäquat schulen. Und deren Arbeit (Kodierung) wird dann vom Oberarzt freigegeben. Das bedeutet aber auch, dass der Oberarzt kodiertechnisch und in der Anwendung der Kodierregeln mindestens die selbe Qualifikation hat wie der Kodierer. Wie soll der denn sonst dessen Arbeit beurteilen? Ist das so?
Oder ist die Freigabe ein formaler Selbstzweck, damit ein Mediziner am Ende der Prozesskette steht? Dann würde ich die Prozesse überdenken.