Guten Morgen liebes Forum,
ich habe das Problem, dass ein Kostenträger partout nicht die Kosten für das ZE-fähige Medikament Caelyx (Doxorubicin peg-liposomal) übernehmen will, es wird darauf verwiesen, das ebenso das normale Doxorubicin hätte verwendet werden können (nicht ZE-fähig).
Verwiesen wird hier auf das Wirtschaftlichkeitsgebot (SGBV § 12).
Können wir uns hier noch wehren - für Vorschläge wäre ich sehr dankbar.