ZE-Abrechnungs-"Freiheit"

  • Guten Morgen liebes Forum,

    ich habe das Problem, dass ein Kostenträger partout nicht die Kosten für das ZE-fähige Medikament Caelyx (Doxorubicin peg-liposomal) übernehmen will, es wird darauf verwiesen, das ebenso das normale Doxorubicin hätte verwendet werden können (nicht ZE-fähig).

    Verwiesen wird hier auf das Wirtschaftlichkeitsgebot (SGBV § 12).

    Können wir uns hier noch wehren - für Vorschläge wäre ich sehr dankbar.

    Gruß
    Okidoki

  • Guten Morgen Okidoki,

    ich kenne mich nicht mit der rechtlichen Lage aus, jedoch hätte ich Tipps für eine Gegenargumentation.

    Zunächst einmal möchte ich auf folgenden Link verweisen (dort wird ein Unterschied zwischen den beiden Medikamenten dargelegt):
    http://www.medmedia.at/media/focusedp…ktum_Caelyx.pdf
    In der Annahme, dass der behandeldne Arzt das Medikament bewusst zur Prophylaxe von kollateralen Herzerkrankungen gab, lässt sich so argumentieren, dass man einen kardial-bedingten Krankenhausaufenthalt vermeiden bzw. auf jeden Fall Kosten für diverse Herzmedikamente einsparen könnte.
    Das kommt den Kassen wiederum zu Gute.

    Somit wäre der Verweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot außer Kraft gesetzt.
    (Oder die böse Argumentation: wir desinfizieren demnächst mit Zitronensaft :t_teufelboese:)


    Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas helfen.

    _______________
    Freundliche Grüße

    S.

  • Hallo zusammen

    Ich hänge meine Frage mal an diesen Thread an.

    Beinhaltet das Zusatzentgeld für das liposomale Doxorubicin auch das mikrosomale Doxorubicin? bzw hat jemand von Ihnen einen Tipp wo ich das nachlesen kann.

    Vielen Dank schonmal für die antworten.

    MfG

    Javier