Rundungsdifferenzen

  • Hallo DRG-Forum,

    ich habe folgende Ungereimtheit. Der DRG Grouper ermittelt mir bspw. für 28 Tage B81B ein eff. Entgelt von 6430,56. (mit einem Zuschlag für die oGVD von 4.465,99). Auf meiner Rechnung steht aber 6430,65 €, weil zuerst der Betrag pro Zuschlag-Tag ermittelt wird und mit 2 Kommastellen weitergerechnet wird. Die m.M. richtige Variante wäre die Bewertungsrelation für den Gesamtzuschlag zu ermitteln und dann mit dem LBFW zu multiplizieren.

    Mein EDV-Hersteller sagt, das ginge nicht anders, weil man im DTA Rechnungssatz einen Betrag pro Tag senden müsse. Warum rechnet der Grouper das dann aber anders - und müsste man das nicht angleichen ?

    Ich hatte auch schon mal eine Kasse, die die Rechnung zurückschickte, weil ein paar Cent anders waren, ein Anruf genügte dann zwar aber merkwürdig ist das schon.

    Gibt es bei Ihren Abrechnungsprogrammen auch solche Differenzen ?

    Unser LBFW beträgt 2855,49 €

    Grüsse
    Neuroline :d_gutefrage:

  • Schaönen guten Tag Neuroline,

    Ihr EDV-Hersteller hat Recht. In der Vereinbarung zur Datenübermittlung findet sich die Datensatzbeschreibung des Rechnungsdatensatzes mit dem Segment Entgelte wie folgt:

    ENT Segment Entgelt M an3 ENT (bis 98x)
    Entgeltart M an8 Schlüssel 4
    Entgeltbetrag M n..10 99999999,99
    Abrechnung von M an8 JJJJMMTT
    Abrechnung bis M an8 JJJJMMTT
    Entgeltanzahl M n..3
    Tage ohne Berechnung/Behandlung K n..3
    Tag der Wundheilung K an8 JJJJMMTT



    In den Durchführungshinweisen heißt es zum Segment ENT:

    Zitat

    2. Entgeltbetrag
    Der Entgeltbetrag ist der Euro-Betrag (mit 2 Nachkommastellen) für eine Abrechnungseinheit der Entgeltart, ggf. kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

    und zum Segment RECH, das den gesamten Rechnungsbetrag enthält:

    Zitat

    5. Rechnungsbetrag
    Der Rechnungsbetrag (mit zwei Nachkommastellen) enthält den aus den einzelnen Entgeltelementen (Segment Entgelte: Entgeltbetrag x Entgeltanzahl, bei Abschlägen zu subtrahieren) abzüglich der Zuzahlung bei Zuzahlungskennzeichen 2 oder 3 (siehe Schlüssel 15) errechneten Betrag, der in Rechnung gestellt wird.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Herzlichen Dank, Herr Schaffert

    es ist immer wieder eine Freude, Ihre Sattelfestigkeit zu allen DRG-Themen erleben zu dürfen.


    Ich hatte die Antwort schon befürchtet, für mich stellt sich die Frage, wie bringe ich dies jetzt Umschülern im Gesundheitswesen bei, die in der IHK-Klausur nur einen Cent Abweichung bei den Aufgaben haben dürfen. Gibt es da eine offiz. richtige Version, die m.M. nach die Grouper-Version sein müsste ?

    Ich werde mal versuchen, eine IHK-Prüfung mit Lösung einzusehen, damit die Schüler nicht deshalb durchfallen.

    Ganz herzlichen Dank !

    Neuroline

  • Hallo Neuroline,
    ein Grouper rechnet nicht mit Eurobeträgen, sondern ermittelt DRGs.

    Zu- und Abschläge, die resultierenden CM-Punkte und deren Umrechnung dann in Euro-Beträge würde ich als nettes Add-On Ihres Grouper-Herstellers betrachten. Für die Zertifizierung ist lediglich die korrekte Einordnung der Prüfdatensätze in die jeweilige Fallgruppe erforderlich und nicht die korrekte Entgeltermittlung.

    Sie sehen das u.a. daran, dass Sie selbst für die korrekte Eingabe der Basisfallwerte verantwortlich sind.

    Für die Schüler:
    jede Entgeltart für sich berechnen, runden und erst dann addieren.

    Vorsicht bei Rechenprogrammen, die oftmals die Rundung nicht vornehmen, sondern nur die ersten zwei Stellen anzeigen, aber mit allen Nachkommastellen rechnen. In Excel also die Funktion RUNDEN() bei den Einzelschritten einschalten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag Neuroline,

    ich habe es anhand einer IST-Abrechnung auch noch einmal verifiziert. Bei der DRG I03A beträgt bei 12 Tagen OGVD-Zuschlag der Unterschied bei Anwendung des LBFW Hessen zwischen:

    Runden(0,077 * 2.952,06;2) * 12 = 2.727,72 (so wurde gerechnet) und
    Runden(0,077 * 2.952,06 * 12 ;2) = 2.727,70

    immerhin 2 ct! (In diesem Fall zu unseren Gunsten)

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    ich bin nochmal auf die Suche gegangen: in den Lehrbüchern steht nur RW*Tage*LBFW. Das wäre Ihre 2.Variante. Die IHK Prüfung wurde mit einem glatten Basisfallwert gerechnet, so dass sich keine Abweichungen ergeben konnten.

    Was mich jedoch immer noch interessiert (da ich mich nun in dieses Thema verbissen habe), welches ist den jetzt der wirklich richtige offizielle Betrag der DRG. Ist es der Betrag des Groupers oder der Betrag, der sich aus den Zwängen des DTA-Satzes ergibt? Wäre es nicht ev. möglich/richtig den Tagesbetrag im DTA mit den 2 Kommastellen zu ermitteln und den Gesamtbetrag aus dem Grouper auch mit dem richtigen Wert zu übermitteln und nicht einfach 12 Zuschlagstage mal gerundentem Tagesbetrag.

    Weiß das vielleicht doch noch jemand ganz genau.?

    Grüsse
    Neuroline

  • Schönen guten Tag,

    der Datensatz nach §301 SGB V ist in der Kommunikation zwischen Kassen und Krankenhaus verbindlich. Das heißt, dieser Datensatz ist für die Krankenkasse die Rechnung und sie wird auch nur genau das bezahlen, was in diesem Datensatz steht. Daher ist auch der Rechenweg der Vereinbarung zum §301 verbindlich, d. h. erst Zuschlagsbetrag pro Tag ermitteln, Runden und mit der Anzahl multiplizieren (erstes Beispiel in meinem Beitrag).

    Wir Medizincontroller rechnen allerdings tatsächlich in der Regel mit dem effektiven Relativgewicht und multiplizieren dies, wenn wir Erlöse darstellen, mit dem Basisfallwert (und runden ggf. erst dann).

    Das Problem ist jedoch erst dann relevant, wenn wir die so errechneten Erlöse mit den entsprechenden Konten in der Buchhaltung vergleichen. Dies geschieht zum Beispiel beim Jahresabschluss. Es wird jedoch kein Wirtschaftsprüfer die daraus resultierende Differenz wirklich beanstanden, zumal sich die Rundungsdifferenzen rechnerisch bei hohen Fallzahlen weitgehend aufheben dürften.

    Hinsichtlich der IHK-Schüler kommt es darauf an, wozu sie ausgebildet werden. Sollen sie Rechnungen erstellen, dann ist der Weg nach der §301-Vereinbarung korrekt, im Controlling reicht sicherlich die Rechnung mit der effektiven Bewertungsrelation.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,