Sehr geehrtes Forum,
mir ist heute ein Fall zugetragen worden für den ich nicht so aus dem \"stehgreif\" eine Lösung habe.
Folgendes:
Patient wird von Belegarzt im KH Stationär behandelt und entlassen.
Nach wenigen Tagen bestellt dieser den Patienten zur Nachbehandlung in seine Praxis ein, das KH gibt dies in der Rechnung als Nachstationäre Behandlung ein.
Für mich nicht ganz korrekt, aber ich möchte gerne Ihre Meinung hierzu lesen.
Besonders würde ich mich über Textstellen zum Nachlesen freuen.
Schönen Gruß aus dem Regen