Hallo Forum,
Sehr geehrte kollegen,
wie sind aufgefordert Verlegungsabschläge zu zahlen können aber keine vernünftige Antwort hierzu finden, daher meine Frage.
Aber zum Fall:
Pat. wurde aus der teilstationären Behandlung eines anderen KH entlassen (16:00) und bei uns Aufgenommen am nächsten Tag (10:00).
Beide Fälle haben nichts mieinander gemeinsam ( psych Therapie und operativer Fall).
Nun geht eine große KK hin und sagt hier müsse Sie Abschläge für eine Verlegung hinehmen. Wir haben gesucht und gesucht und kamen immer zum Ergebnis das in der FPV es kein Fallbeispiel gibt das eine solche Konstellation darstellt.
Die KK beruft sich auf den §3Abs.2 Satz1 FPV und sagt da es nicht explizit ausgeschlossen ist können wir diesen abschlag fordern.
So nun zu Ihnen wer hat hier bereits ähnliche Erfahrungen gesammelt und kann mir bei der Lösung helfen.
Danke fürs lesen und für die Antworten.
:sterne: :rotwerd: