Hallo,
Wir haben seit kurzem Probleme mit der Abrechnung von Strahlentherapie-DRGs:
Pat werden stationär z.B. in der MedAbt. aufgenommen und die Strahlentherapie erfolgt durch die benachbarte Praxis (als Verbringungsleistung) oder werden während einer Strahlentherapie dieser Praxis aufgenommen wegen AZ-Verschlechterung, zur Chemo etc.
Ebenso werden Pat aus der Uniklinik in unser KH nach Diagnostik verlegt um die Strahlentherapie heimatnah zu erhalten.
Nun wird von einigen Kassen die Abrechnung dieser DRGs strittig gestellt, da keine Strahlentherapieabteilung am Krankenhaus besteht.
Geschieht das auch anderswo? Was für Argumente gibt es von KH-Seite dafür?
Grüße
S_G
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