Schönen guten Tag,
der PKMS kann, darf und soll auch in der Psychiatrie angewendet werden, da es sich um einen ganz normalen OPS handelt der nicht für die Psychiatrie ausgenommen ist und nach den DKR für die Psychiatrie gilt:
ZitatPP001a:
Alle Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, sind zu kodieren.
Es wird allerdings mindestens bis zum Umstieg auf das neue Entgeltsytem keine erlösrelevanten Auswirkungen haben, weil
- das Pflegeprogramm nur im Krankenhausentgeltgesetz verankert war
- ab 2012 die entsprechenden Zusatzentgelte für die PKMS-Kodierung im DRG-Katalog zu finden sind, der jedoch nur für die Somatik gilt
- und es bisher keine Zusatzentgelt in der Psychiartie gibt.
Ob nach dem Umstieg auf das neue Entgeltsystem der PKMS für die Psychiatrie erlösrelevant werden wird, ist zu diesem Zeitpunkt reine Spekulation.
Das Argument der "Doppelkodierung" zieht allerdings nicht. Der PKMS ist politisch gewollt als zusätzliche Abbildung des Pflegeaufwandes gedacht. Es sind lediglich bestimmte Bereiche (Intensivstation) ausgenommen. Ansonsten betreffen die für den PKMS herangezogenen Aufwände fast immer Einschränkungen, die auch anders abgebildet sind (z.b. Hemiparese....)
Ich wünsche noch einen schönen Tag,