GOÄ-Ziffer 3 nicht neben anderen Leistungen abrechenbar?

  • Hallo Forums-Mitglieder,

    ich rechne erst seit kurzem mit der GOÄ ab. Jetzt kommen die ersten Rechnungen zurück, die nur teilweise bezahlt sind.

    Die Krankenkasse streicht die Ziffer 3, weil ich am gleichen Tag auch noch Laborleistungen abgerechnet habe. Ist das richtig? Gibt es dazu vielleicht ein Gerichtsurteil? Ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen, dass man nur die Ziffer 1 anstatt der 3 dann nehmen kann.

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

    Liebe Grüße
    dianak

  • Hallo Dianak,

    es ist festgehalten in der GOÄ, welche Leistungen neben der 3 berechnet werden dürfen und zwar 5-8, 800,801 und die Zusschläge A-D.
    Im Gegenschluß daneben nicht: alle Leistungen (außer 5-8,800 und 801).

    Viele Grüße

    Viele Grüße


    Twister113

  • Hallo DianaK,

    es gibt die Möglichkeit, die Ziffer 1 zu steigern, wenn der Aufwand die normale Zeit übersteigt.

    Voraussetzung bei der Steigerung auf den 3,5 fachen Satz ist eine Begründung (z.B. Zeitintensive Behandlungsmethode). Neben der Ziffer 1 können Sie auch die Untersuchungsleistungen (Ziffer 5,6,7,8) und\"Sonderleistungen\" ab Ziffer 200 in Ansatz bringen.

    Das wäre eine GOÄ-konforme Umgehung des erhöhten Zeitauswands. Allerdings nie vergessen: keine Steigerung über den 2,3fachen Satz ohne inhaltliche Begründung.

    MfG

    ruesay

  • Noch einen Nachtrag zu später Stunde, da mein vorheriger Eintrag nicht vollständig ist:

    Sie können die Ziffer 1 mit einer Behandlungsziffer (5,6,7,8) beliebig innerhalb eines Monats ohne Begründung in Ansatz bringen.

    Bei einer Berechnung unter Hinzunahme einer Leistung ab Ziffer 200 ist eine Berechnung der 1 und U-Ziffer zusammen nur alle 4 Wochen möglich.

    Ausnahme: es liegt eine zusätzliche Erkrankung vor. Diese muss aber als Begründung hinterlegt werden (und tatsächlich vorliegen).

    MfG

    ruesay