Befangenheitsantrag gegen den MDK-Gutachter

  • Hallo Herr Breitmeier,

    um es nochmals klarzustellen, auch ich bin nicht der Meinung, dass die MDK-seitige Begutachung immer durch einen entsprechenden Facharzt erfolgen muss.

    Was mich stört, ist Ihre Begründung:
    "Im ersten Fall ist in 90% der Fälle kein Facharztstandard erforderlich, da auch das Gegenüber ( Medizincontrolling) keinen Facharztstandard garantieren kann."

    Es bedeutet, dass auf eine fachärztliche Begutachtung verzichtet wird, weil die Gegenseite auch nicht entsprechend facharztbesetzt ist, nicht weil sie fachlich entbehrlich ist.
    Maßstab für die Durchführung eines fachärztlichen Gutachtens ist das Gegenüber, nicht das Erfordernis.

    Nochmals darf ich darauf hinweisen, dass eine Zweitbegutachtung seitens der Kostenträger häufig kategorisch abgelehnt wird.

    Wenn Sie dann ausführen, dass bei gerichtsanhängigen Verfahren tunlichst ein fachärztliches Gutachten erfolgt, frage ich mich, weshalb. Um evtl. fachlichen Unzulänglichkeiten zu begegnen? Um den äußeren Schein zu wahren?

    Viele Grüße

    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (16. April 2017 um 10:12)

  • Guten Tag zusammen,
    m.E. geht es nicht zwingend / nicht immer um einen passenden Facharzt auf der MDK-Seite.
    Ein Gutachten im fachfremden Gebiet kann sehr wohl inhaltlich adäquat sein.Das Ergebnis ist bei weitem nicht immer pro Krankenhaus, aber die Aussagen sind wenigstens mit Argumenten untermauert und man kann zumindest die logische Kette verfolgen. Es wäre schön, wenn man noch bei Bedarf gleich über die Argumente diskutieren könnte, aber man kann ja nicht gleich alles haben, der Rechtsweg ist ja auch offen.
    Wenn ein Gutachten aber aus einer bloßen Behauptung besteht oder der Sachverhalt selektiv dargestellt wird, habe ich damit ein Problem.
    Ein frisches Beispiel. Verweildauer-Gutachten. Zu einem strittigen Tag existieren in der Akte sechs Einträge in der ärztlichen und pflegerischen Dokumentation zu verschiedenen Zeiten. Im Gutachten wird von all dem nur ein Eintrag erwähnt, und zwar, dass ein Reha-Antrag nicht verschickt werden konnte, weil eine Unterschrift fehlte. Und so kommt man - Tag für Tag, Schritt für Schritt - zum erwarteten Ergebnis mit dem Wunsch nach "Optimierung der Behandlungsabläufe".
    Ein anderes Beispiel. Wieder Verweildauer. In der Kurve wird postoperatives Hämatom beschrieben, arterielle Hypotonie dokumentiert, es folgen Volumengabe, Überwachung, Labor-Kontrollen usw. Im Gutachten wird all das nicht erwähnt und ein unauffälliger Verlauf attestiert. Es ist ja im Endergebnis nichts passiert, nicht wahr.
    Und dann sieht die Kasse den Fall mit den Augen des Gutachters und will u.U. auch nicht weiter darüber reden, weil wir ja nun PrüfvV haben.
    Solche Vorgehensweise bei der Begutachtung hat nichts mit Facharzttitel zu tun.
    Im Übrigen geht es dem MDK nicht um die Abrechnungsregeln, sondern nur um die medizinischen Sachverhalte. Das sagen sie doch immer selber :)
    Gruß
    GenS

    Einmal editiert, zuletzt von GenS (13. April 2017 um 20:56)