Hallo Forum,
hatte in der Suchfunktion nichts gefunden, daher folgende Frage:
Ist die Abrechnung von NUB und ZE an bestimmte DRGs gekoppelt? Gehen wir davon aus, alle formalen Voraussetzungen sind erfüllt (Status 1, beantragt und verhandelt usw.).
Konkretes Beispiel (nicht aus der Praxis sondern nur zur Verdeutlichung):
NUB für medikamentenfreisetzenden Ballon bei der PTCA, ZE für medikamentnebeschichteten Stent. Alles klar wenn es sich um eine kardiologische DRG (F) handelt.
Wie sieht es aber aus, wenn z.B. ein Patient zunächst etwa wegen Pneumonie aufgenommen wird, während des stat. Aufenthaltes über A.p. klagt und dann die o.g. NUBs/ZEs im Rahmen der Koronarangiographie erfolgen? Die DRG \"passt\" dann eigentlich nicht zur Prozedur. Je nach HD/DRG kann es sein, dass gemäß dem Grouping-Algorithmus die Coro/PTCA gar nicht berücksichtigt wird oder das Ganze in einer Fehler-DRG landet. Können NUBs/ZEs dann dennoch abgerechnet werden? Kennen Sie einen Passus der hierzu eindeutig Stellung nimmt?
Für Ihre Antworten im Voraus besten Dank!