NUB und ZE an bestimmte DRGs gekoppelt?

  • Hallo Forum,

    hatte in der Suchfunktion nichts gefunden, daher folgende Frage:

    Ist die Abrechnung von NUB und ZE an bestimmte DRGs gekoppelt? Gehen wir davon aus, alle formalen Voraussetzungen sind erfüllt (Status 1, beantragt und verhandelt usw.).

    Konkretes Beispiel (nicht aus der Praxis sondern nur zur Verdeutlichung):
    NUB für medikamentenfreisetzenden Ballon bei der PTCA, ZE für medikamentnebeschichteten Stent. Alles klar wenn es sich um eine kardiologische DRG (F) handelt.
    Wie sieht es aber aus, wenn z.B. ein Patient zunächst etwa wegen Pneumonie aufgenommen wird, während des stat. Aufenthaltes über A.p. klagt und dann die o.g. NUBs/ZEs im Rahmen der Koronarangiographie erfolgen? Die DRG \"passt\" dann eigentlich nicht zur Prozedur. Je nach HD/DRG kann es sein, dass gemäß dem Grouping-Algorithmus die Coro/PTCA gar nicht berücksichtigt wird oder das Ganze in einer Fehler-DRG landet. Können NUBs/ZEs dann dennoch abgerechnet werden? Kennen Sie einen Passus der hierzu eindeutig Stellung nimmt?

    Für Ihre Antworten im Voraus besten Dank!

  • Schönen guten Tag Cardiot,

    Zitat


    Original von Cardiot:
    Kennen Sie einen Passus der hierzu eindeutig Stellung nimmt?

    Einen solchen Passus, der NUBs/ZE mit DRGs verbindet gibt es meines Wissens nicht, folglich sind NUBs/ZE formal mit allen DRGs kombinierbar.

    Der Sinn der ZE ist doch gerade, teure Leistungen, die bei einer Vielzahl unterschiedlicher Patienten (i. S. von DRGs) erbracht werden, abzubilden, ohne dafür ganz viele DRGs splitten zu müssen. Wären die ZE nur auf wenige DRGs beschränkt, könnte man sie auch dort abbilden und einpreisen. Irgendwo beim InEK (vielleicht in alten Entwicklungsberichten) gibt es vermutlich auch Kriterien in welchen Fällen ZE gbildet werden.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Guten Morgen,
    nur vollständigkeitshalber - die einzige mir bekannte Ausnahme ist die fehlende Abrechnungsmöglichkeit des ZE 01.* bei HD Niereninsuffizeinz. Ist ist also eine sozusagen negative Kopplung.

    Gruß
    GenS

  • Guten Tag,
    bevor Sie möglicherweise eine unliebsame Überraschung erleben:
    schauen Sie mal in Ihre konkreten Verhandlungsunterlagen.
    Evtl. wurden hier noch Ein- und Ausschlußkriterien verhandelt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch