Hallo riol,
habe ihnen eine PN zukommen lassen. Vielleicht hilfts.
MfG findus
Hallo riol,
habe ihnen eine PN zukommen lassen. Vielleicht hilfts.
MfG findus
Hallo,
das Thema wird bereits mir dem DIMDI erörtert.
Meine Stellungnahme dazu:
Wenn mit einem Stapler eine lokale
Vollwandexzision vorgenommen wird, ist diese mit 5-482.b1 zu kodieren
(semizirkuläre Vollwandexzision). Sollte die Exzision mit einem oder zwei
weiteren Staplern zu einer zirkulären Exzision erweitert werden, ist 5-482.b0
anzugeben. Es gibt Studien, die nachweisen, dass mit den Staplern in der Regel
Vollwandexzisionen resultieren. Eine lokale Vollwandexzision ohne Stapler, also
mit konventioneller Naht, wird mit 5-482.9- abgebildet.
Der Übergang zu einer tubulären
Rektum-Teilresektion ist nicht exakt definiert. Bei einer resezierten
Rektumlänge von 4 cm und mehr, wie es beim Einsatz von Contour Transtar
Staplern üblicherweise der Fall ist, liegen jedoch eindeutig die Bedingungen
einer tubulären Rektumresektion im Sinne des Kodes 5-484.27 vor. Die Kategorie
5-484.- ist zwar überschrieben mit „Rektumresektion unter
Sphinktererhalt“, jedoch werden in dieser Kategorie auch Teilresektionen
(Manschettenresektionen, Segmentresektionen) klassifiziert. Daher ist auch die
tubuläre peranale Resektion einer Manschette (als Anhalt: Länge von > 4 cm)
mit 5-484.27 zu kodieren. Dass hier auch Stapler-Resektionen zu klassifizieren
sind, wurde mit dem Hinweis: „Inkl.: Anwendung eines Staplers“ deutlich
gemacht.
Maßgeblich ist die
Resektatlänge, die auch im OP-Bericht beschrieben werden sollte.
Klarstellungen werden für 2015 im Rahmen des Vorschlagsverfahrens eingebracht werden.
Aufgrund der aktuellen Diskussionen werde ich versuchen, das Thema im Sinne einer FAQ möglichst zeitnah in der AG OPS beim DIMDI zu beraten.
Ich werde hier über aktuelle Entwicklungen berichten.
Mit den besten Grüßen
Hallo,
allen Beteiligten vielen Dank! Hat mir wirklich geholfen!
Noch einen schönen Tag