Tubuläre Rektumresektion vs. transanale RR

  • Hallo Zusammen,

    ich habe da ein Kodierproblem mit folgenden Sachverhalten:

    OP: \"Laparoskopisch assistierte transanale tubuläre Rektumresektion\", Resektat von fast 8cm Länge, komplett erfasstes Rektum, Resektion erfolgte mittels Curved-Cutter.

    Der behandelnde Chirurg meinte, daß es wohl seit Längerem eine Diskussion zu der Kodierung dieser OP gibt, wobei sich die Fachgesellschaften einig wären, daß hier der OPS 5.484.25 und nicht 5-482.- zu verschlüsseln ist.

    Eine Niederschrift oder einen schriftlichen Kommentar zu dieser Problematik konnte ich leider nirgends online finden. Der Operateur hat diese Infomration aus Diskussionen diverser Kongresse und Fachtagungen.

    Kann mir jemand etwas konkretes dazu benennen oder eine gute Quelle preisgeben?

    Grüße
    N. Pollack

  • Hallo Frau Pollack,

    ja, das ist richtig, die DRG-Kommission der DGAV bestätigt die Codierung mit 5-484.2x (wenn man das, wie in unserem Hause, transanal durchführt). Lassen Sie es sich doch einfach von dort bestätigen, Ihr Chirurg kennt doch sicher die Ansprechpartner.

    Die Idee, den Sachverhalt mit einem Code aus 5-482.- zu codieren, wird gelegentlich von über das OP-Verfahren nicht informierte Mitarbeiter des MDK vertreten.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es ist korrekt, dass es hier unterschiedliche Sichtweisen gab (gibt). In 2011 wird unter 5-484.- an 6 .Stelle .7 Peranal eingefügt (siehe Vorabversion). Damit erübrigt sich die Diskussion in Zukunft.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    da bin ich nicht so sicher. Wenn die Gutachter verstehen, daß die tubuläre Resektion nach Altemeier eine praktisch totale Rektumresektion ist, dann hat sich die Diskussion erübrigt. Bisher sind einige der Mitarbeiter des MDK der Meinung, es sei eine Segmentresektion und gelangen damit in die 5-492.90. Somit sehe ich weiterhin Konfliktpotential. Da in unserem Fall der Mitarbeiter des MDK und die Kasse die Stellungnahme der Fachgesellschaft nicht \"glauben\" wollten, werden wir nun klagen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

    • Offizieller Beitrag

    Ach, wir haben auch Gutachter, die weder dem DIMDI, den Fachgesellschaften oder sogar der Kombination Glauben schenken wollen.

    Ja, die Erde ist dann doch noch manchmal eine Scheibe....

  • Hallo,

    ich habe nun doch noch eine Frage zu diesem Thema, da die transanale Durchführung nun auch bei uns ein Thema ist.
    In \"Der Chirurg\" von 11/2010 S. 614 erläutert Herr Dr. Bartkowski die Kodieränderungen 2011 und führt dabei konkrete Abgrenzungskriterien für eine tubuläre Rektumresektion auf.

    Zitat:
    „Bei der peranalen Stapler-Resektion des Rektums (z.B. bei einem Rektumprolaps) bestanden bisher Unklarheiten bezüglich der korrekten Kodierung mit erheblicher Erlösrelevanz und entsprechenden Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern. In der Regel überschreitet das Ausmaß der Rektumresektion in diesen Fällen den Umfang einer lokalen Exzision, sofern mehr als drei bis vier einzelne Vollwandexzisionen
    vorgenommen werden. Das entsprechende Resektionsausmaß ist daher klassifikatorisch als ‚tubuläre Rektumresektion unter Belassen des Paraproktikums’ aufzufassen und dem Kode 5-484.2- zuzuordnen.
    Für den peranalen Zugang gab es jedoch bisher keinen speziellen Sechsteller, so daß meist 5-484.2x kodiert wurde.
    Ab 2011 steht für die peranale tubuläre Resektion der neue spezifische Sechsteller 5-484.27 mit dem ausdrücklichen Hinweis zur Verfügung, daß dieser Kode auch bei Staplereinsatz kodiert werden kann. Die Zahl der verbrauchten Magazine ist nicht kodierbar, sollte aber im OP-Bericht dokumentiert werden, ebenso wie das Ausmaß der tubulären Resektion, um den Eingriff gegenüber einer lokalen Exzision nachvollziehbar abzugrenzen.“

    Sind die Anzahl der Magazine bzw. die mehrfachen Vollwandresektionen zwingend in dieser Form zu erbringen oder reicht die Tatsache aus, daß mehr als 1/3 des Rektums entfernt wurden, um eine transanale tubuläre Rektumresektion unter 5-484.27 zu verschlüsseln?

    Um Aufklärung bittend

    N. Pollack

  • Hallo zusammen,

    leider wurde das Thema in diesem thread (habe keinen anderengefunden) nicht abschließend geklärt und auch in 2012 (trotz jetzt passendem peranalem OPS-Kode) sieht der MDK die Sache natürlich anders!

    Ich gebe aber zu, dass mir die Unterscheidung zwischen

    5-482.b0 Vollwandexzision, mit Stapler, peranal, zirkulär oder

    5-484.1 peranale tubuläre Rektumresektion unter Belassen des Paraproktiums

    nicht so klar ist, bzw. mit welcher für den MDK nachvollziehbaren Formulierung dies im OP-Bericht dokumentiert werden kann/soll ?( Denn die Angelegenheit ist ja weiterhin erlösrelevant!

    Ich wäre für eine Rückmeldung sehr dankbar. :thumbup:

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    zumindest bei uns ist die tubuläre Resektion keine "lokale" (s. OPS-Titel) Exzision, sondern mehr oder weniger subtotal. Wenn das bei Ihnen auch so ist und wenn der MDK den Unterschied nicht kennt bzw. nicht kennen will, klagen Sie. In unserem Klagefall hat der beklagte Kostenträger recht schnell nach Vorliegen der o. g. Stellungnahme und eines für uns vollumfänglich positiven Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen eine Anerkenntnis ausgesprochen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo riol,

    bezüglich der tubuläre Resektion hatten wir vor ca. 2 Wochen eine Verhandlung vor dem LSG Dresden (einen Sachverständigen hatte das Gericht nicht dafür). Der Fall war zwar aus 2008 (Resektion nach Altemeier), aber die Entscheidung eindeutig. Die Richterin folgte unserer Argumentation und war ihrerseits schon im Vorfeld selbst darauf gekommen. Ihrer Meinung nach, ist eine Resektion, welche ca. 10 cm des Rektums betrifft, keinesfalls mehr unter einer lokalen Exzision kodierbar. "Wenn sie über die Hälfte des Rektums entfernen, ist dies für mich keinesfalls mehr unter der Systematik für eine lokale Exzision zu kodieren" so der ungefähre Wortlaut der Richterin. Wir haben das Verfahren gewonnen :D . Leider wird es noch dauern, bis wir die Urteilsbegründung schriftlich haben, aber wie sie sehen, lohnt sich hier m.E. die Klage schon.

    MfG und schönes Wochenende findus

    MfG findus