Hallo,
von Seiten der ambulanten Pflegedienste wird folgendes Szenario befürchtet: Bei Pat., die aus stat. Behandlung entlassen werden, aber noch ambulanter Behandlungspflege (zur Verkürzung des stationären Aufenthaltes) bedürfen, wird von den Kassen die Kostenerstattung verweigert, da zusätzliche Kosten entstehen, die bei Weiterführung der stationären Behandlung nicht entstanden werden. Es wird diskutiert, ob das Krankenhaus die entstandenen Kosten für diese nachstationäre Behandlungspflege übernehmen müsse.
Ist da was Wahres dran?
MfG
MR