Ambulante Pflege nach stat. Aufenthalt

  • Hallo,
    von Seiten der ambulanten Pflegedienste wird folgendes Szenario befürchtet: Bei Pat., die aus stat. Behandlung entlassen werden, aber noch ambulanter Behandlungspflege (zur Verkürzung des stationären Aufenthaltes) bedürfen, wird von den Kassen die Kostenerstattung verweigert, da zusätzliche Kosten entstehen, die bei Weiterführung der stationären Behandlung nicht entstanden werden. Es wird diskutiert, ob das Krankenhaus die entstandenen Kosten für diese nachstationäre Behandlungspflege übernehmen müsse.
    Ist da was Wahres dran?

    MfG
    MR

    M.Rost

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Rost,

    ein Artikel, der zu diesem Thema (verstärkt gegen Ende) weiterhelfen könnte, findet sich unter:

    http://www.contec.de/info_wissen_monatsthema.html

    (Sehr schlecht zu lesen, weil fürs Internet scheinbar 1:1 aus einer Ursprungspublikation entnommen ?!). Eine medienadäquate Aufbereitung durch den Bereitsteller hat wohl nicht stattgefunden... Am Besten ausdrucken...

    Aber - wie auch bei myDRG - der Inhalt zählt (auch wenns manchmal optisch nicht gut gelungen ist).

    Es grüßt
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Forum,

    sorry wegen der "schlechten" Aufbereitung des genannten Beitrags auf der Seite http://www.contec.de. Liegt leider an der technischen Lösung dort.

    Hinsichtlich des Themas hat die AOK in RP einmal verkündet, dass für eine Leistung auch nur einmal bezahlt würde. Dies würde also genau der Befürchtung entsprechen. In der Praxis müssen wir unterscheiden zwischen medizinisch und pflegerisch notwendigen Leistungen. Sofern die Behandlung des Krankenhauses abgeschlossen ist und eine Behandlungspflege notwendig ist, wird diese wie bisher über den Hausarzt zu verordnen und durch die Kasse zu Bewilligen sein. Sofern jedoch Leistungen verordnet werden, die eigentlich im Krankenhaus erbracht werden müssten, wird es sicherlich zu vermehrten Auseinandersetzungen mit den Kassen kommen, ob eine Kostenträgerschaft übernommen wird, oder halt auch nicht. Problematischer ist, dass die Behandlungspflegeeinsätze, und diese werden sicherlich in den nächsten Jahren deutlich zunehmen, eigentlich in sich defizitär sind. Gründe sind hier vor allem: kurze Einsätze, zeitlich begrenzt, hoher Verwaltungsaufwand bei geringen Umsätzen. Damit wird es eher ein Problem geben, entsprechende ambulante Versorgungen zu finden. Dieses verschärft sich natürlich, wenn der Verwaltungsaufwand und das Risiko der Nichtbewilligung steigt.

    Aus meiner Erfahrung ist es für alle Beteiligte, Krankenhaus, niedergelassene Ärzte und Pflegedienste notwendig, im Rahmen des "Entlassungsmanagements" gemeinsam Standards zu erarbeiten, wie und mit welchen Angeboten auf die sich verändernden Rahmenbedingungen geantwortet wird. Hier gibt es sehr interessante und praxisorientierte Lösungen, die mit wenig Aufwand gute Ergebnisse bringen. Insbesondere in Hinblick auf die strategische Ausrichtung und das Marketing sind diese Kooperationen in der Regel sehr positiv zu bewerten.

    Viele Grüße

    Thomas
    --
    Thomas Eisenreich
    DGCS e.V.

    Thomas Eisenreich
    DGCS e.V.

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von Controller:
    Sofern jedoch Leistungen verordnet werden, die eigentlich im Krankenhaus erbracht werden müssten, wird es sicherlich zu vermehrten Auseinandersetzungen mit den Kassen kommen


    Tja, da muss der MDK wohl die Hälfte seiner Leute entlassen und dafür neue einstellen. Denn die nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfenen Kolleginnen und Kollegen werden doch nicht in Zukunft genau andersherum argumentieren können, als bisher und plötzlich eine längere Verweildauer befürworten!

    Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen, wie sich in Zukunft die "medizinisch begründete Notwendigkeit der Dauer der Krankenhausbehandlung" aus Sicht des MDK verändern wird.

    Schönen Tag noch!
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Guten Morgen Herr Rost und alle anderen!

    Laut Prof. Hansis vom MDS (Vortrag auf dem MedCo-Treffen NRW) wird die Hauptbeschäftigung des MDK unter DRG-Bedingungen die Überprüfung der richtigen Kodierung sein.
    Das Problem der zu frühen Entlassung sieht er weniger, da der MDK-Arzt Tage bis Wochen/Monate nach der Entlassung nun wirklich nicht mehr feststellen kann, ob der Patient nun entlassfähig war oder nicht, die Dokumentation ist ja meist (zur Zeit noch eher zum Leidwesen)eher positiv auf "alles in Ordnung, keine Beschwerden" ausgerichtet, so dass die guten Argumente ausnahmsweise auf Seiten des Krankenhauses sind.
    Die Kontrolle der Dokumentation ist daher schon aufwendig genug (die Ärzte beim MDK machen vermutlich auch kaum Überstunden, was die Kontrollmenge begrenzt, denn die Kodierung muss vor Ort anhand der kompletten Akte geprüft werden) und bringt den Krankenkassen letztlich mehr.

    Ansonsten: ich sammle jedenfalls die "schönsten" Begründungen des MDK zur früheren Entlassung, dann können wir die Argumente gegebenenfalls zitieren.

    Grüsse aus Kevelaer

    C. Müggenburg