Entlassungsmanagement: Immer Ärger mit der Kasse

  • Liebe Kollegen,

    wir laufen immer wieder in folgende Falle: Nach der OP ist für den Operateur ein komplikationsloser Verlauf abzusehen. Er beauftragt, mit der Reha-Klinik Kontakt aufzunehmen für eine baldige Verlegung. Die Rehaklinik sagt Termin in 4 Tagen zu.
    Nun kommt im Nachhinein der MDK und konstruiert, der Patient hätte ab dem Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit der Rehaklinik nicht mehr der vollstationären Behandlung bedurft. Mag ja stimmen. Aber ambulant ging auch nicht. Und die Reha hatte noch keinen Platz.

    Wie geht Ihr Entlassmanagement mit diesen Fällen um?
    Und wer hat mit welchem Erfolg dieses Problem schon vor ein SG getrieben?

    Vielen Dank für Ihre Hinweise

    Croc.

  • Hallo,
    folgende Empfehlung:
    bereits vor der OP die Reha abklären.
    Ich kenne Kliniken, die lehnen eine elektive OP ab, wenn die Nachsorge noch nicht geklärt ist.
    Dann müsste auch eine Verlegung innerhalb der oGVD möglich sein.

    Nach der Entscheidung des grossen Senates hätte ich Bedenken, bei einer nicht notwendigen stationären Behandlungsbedürftigkeit dies wegen organisatorischer Probleme vor das SG zu bringen.

    Zum Entlassmanagement:
    wenn absehbar ist, dass ein Patient über die oGVD kommt: Kontaktaufnahme mit der Kasse und Problembesprechung. Funktioniert ganz gut, hat zwar nicht ganz befriedigende Ergebnisse aus KH-Sicht aber immer noch bessere Ergebnisse als hinterher ein rein medizinisches MDK-Verfahren ohne Berücksichtigung der sozialen Aspekte.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag allerseits,

    grundsätzlich gebe ich Herrn Horndasch Recht: Das Entlassmanagement beginnt am Besten bei der Aufnahme, bei elektiven Patienten ggf. sogar davor!

    Gelichzeitig halte ich die Aussage des MDK, allein die Kontaktaufnahme mit der Reha würde die stationäre Behandlung für nicht mehr erforderlich erklären, auch für sehr gewagt. Wenn natürlich im Rehaantrag steht: \"Ab sofort\" hat man ein gewisses Problem. Letzlich kommt es aber auf die Dokumentation an, die unabhängig vom Rehatermin belegen sollte, warum der Patient noch stationär Behandlungsbedürftig ist.

    Im Zweifelsfall muss es auch möglich sein, den Patient zwischenzeitlich zu entlassen oder ggf. im Vorfeld Kontakt mit der Kasse aufzunehmen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag