• Hallo,

    ich habe eine Frage zu dem ICD-Code K91.88.
    Ein Pat. kommt mit einer Orbitaboden-Kieferhöhlen-Fraktur, sowie einer Nasenbeinfraktur zur stationären Aufnahme. Es wird eine Reposition und Osteosynthese sowie eine Dekompression des N. infraorbitalis über den transkonjunktivalen und transoralen Zugang durchgeführt. Nach dieser Operation soll der Patient nur weiche Kost für die Dauer von 5 Wochen zu sich nehmen und bekommt ein Schneuzverbot. Ist damit die Kodierung der K91.88 gerechtfertigt. Ich hatte schon mit unserem OA gesprochen, welcher der Kodierung zustimmt und der Meinung ist, dass es zu einer mechanischen Komplikationen kommen könnte, wenn der Pat. sich nicht an die weiche Kost hält. Der MDK zweifelt die Kodierung in diesem Fall an.
    Wer kann mir mit weiteren Argumenten weiter helfen?

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    Ihre Kodierung ist so nicht korrekt. Schauen Sie unter D001a (!!) in den DKR.

    Dort steht:\"[...]Sich anbahnende oder drohende Krankheit
    Wenn eine drohende oder sich anbahnende Krankheit in der Krankenakte dokumentiert, aber während des Krankenhausaufenthalts nicht aufgetreten ist, muss in den ICD-10-Verzeichnissen (s.a. DKR D013 Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 29) und DKR D014 Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 33)) festgestellt werden, ob die Krankheit dort als sich anbahnend oder drohend unter dem Hauptbegriff oder eingerückten Unterbegriff aufgeführt ist. Wenn in den ICD-10-Verzeichnissen solch ein Eintrag existiert, dann ist die dort angegebene Schlüsselnummer zuzuordnen. Wenn solch ein Eintrag nicht existiert, dann wird die Krankheit, die als sich anbahnend oder drohend beschrieben wurde, nicht kodiert.[...]\"

    Also dient das Schneuzverbot zwar der Verhinderung von möglichen Komplikationen, ist aber im DRG System nicht abbildbar.

    Der MDK hat insofern Recht.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hall Papiertiger,

    heisst das also im Kurztext, dass wenn sich eine Krankheit als \"drohend\" beschrieben ist und ein entsprechender Aufwand betrieben wurde, es aber keinen spezifischen Code gibt, dass ich diese \"sich anbahnende Krankheit\" nicht kodiere?

    Vielen Dank, DRG_Fan

  • Hallo DRG Fan,

    um es mit Jürgen von der Lippe zu sagen: So isses!

    Bsp: drohender Herzinfarkt -> I20.0
    drohende Hypokaliämie -> nix

    Wobei in dem Eingangsfall noch nicht mal etwas drohendes beschrieben wurde, sondern die bloße Möglichkeit vorlag, dass unter Umständen etwas passieren könnte.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo nochmal,

    danke für die flotte Antwort, Papiertiger.

    Ihr Beispiel mit der Hypokaliämie verwirrt mich (da man ja eindeutig einen pathologischen Laborwert + Ressourcenaufwand benötigt, um diese kodieren zu dürfen und demnach es garkeine drohende Hypokaliämie gibt)
    Muss im ICD-10 Verzeichnis deutlich \"drohend\" oder \"anbahnend\" hinterlegt sein?

    Mit meiner Frage bzgl. des spezifischen Codes meinte ich eigentlich, dass es einen speziellen Kode für eine Erkrankung geben muss (und nicht etwa \"sonstige Krankheit sonstiges Organ betreffend\"), nicht aber dass dort auch die drohende Variante hinterlegt ist.

    Jetzt bin ich noch verwirrter als zuvor. :sterne:

    Vielen lieben Dank für jegliche Stellungnahme

  • Hallo Hugo,
    was ist denn \"weiche Kost\" für eine Therapie, wenn ich mal so provokativ fragen darf? Auch einen DM, der nur mit zuckerfreier Kost therapiert wird, kann ich nicht kodieren, wenn sonst keine Medikamente nötig waren.
    Wir haben das Problem häufiger, dass Patienten nach Trauma zur Kompartmentkontrolle hier überwacht werden. Wenn kein Kompartment eintritt und keine weitere Therapie erforderlich wird, bleibt mir auch nur die Prellung als Diagnose.
    Also....kein spezifischer Ressourcenverbrauch=keine Kodierung.
    Viele Grüße
    Anne

  • Hallo nochmal,

    DRG_Fan: Muss im ICD-10 Verzeichnis deutlich \"drohend\" oder \"anbahnend\" hinterlegt sein?

    JA. z.B. steht beim Herzinfarkt im alphabetischen Verzeichnis \"drohend I20.0\"; bei der Hypokaliämie gibt es einen solchen Eintrag nicht, insofern wäre eine \"drohende\" Hypokaliämie nicht zu kodieren (Bsp.: auf ITS Kalium bei 3,5, Diuretikatherapie läuft; um eine (drohende) Hypokaliämie zu verhindern wird Kalium gegeben. Es ist keine E87.6 zu kodieren, da keine Hypokaliämie (Laborwert) vorgelegen hat.)

    Ich hoffe es war jetzt etwas verständlicher ;)

    anneDD: \"[...]Auch einen DM, der nur mit zuckerfreier Kost therapiert wird, kann ich nicht kodieren, wenn sonst keine Medikamente nötig waren.[...]\"

    EINSPRUCH!!! DKR D003 Beispiel 2!!!

    Nur die bloße Vermutung, dass eine Komplikation auftreten könnte berechtigt nicht zur Kodierung einer solchen, wenn Maßnahmen zur Vermeidung dieser Komplikation ergriffen werden. So lange die Komplikation nicht auftritt kann nichts kodiert werden.

    fiona: :biggrin: mit passierter Kost eine Fraktur therapiert? :i_respekt: (Ist nicht böse gemeint, hört sich nur nett an)

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo schon wieder ;-),

    vielen lieben Dank für die schnellen Antworten.
    Das Beispiel mit der passierten Kost finde ich recht witzig (ich lache hier aber über niemanden).

    Einen schönen Tag an alle

  • Unsere MDK-Abteilung hat heute den ICD-Code K91.88 in die R63.3 geändert. Nun interessiert mich aber mal, wie der mit dem oben beschriebenen Sachverhalt belegt werden soll. Meiner Meinung nach besteht doch keine unsachgemäße Ernährung. Der Pat. erhält doch trotz der weichen Kost die gleichen Nährstoffe, als wenn er diese als feste Nahrung zu sich nimmt. Oder gibt es da noch andere Meinungen?