Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Konstellation würde ich gerne mit dem Kreis des Forums diskutieren:
Patient mit ausgeprägter chronischer respiratorischer Insuffizienz und Schlafapnoe - Syndrom wird elektiv viszeralchirurgisch operiert. Nach einer invasiven Nachbeatmungszeit erfolgt ein Weaning über BIPAP - Vision mittels Maske. An dieses Weaning schließt sich ( weiterhin auf der Intensivstation ) eine zwei Behandlungstage umfassende Phase an, in der der Patient über Nacht wieder an sein eigenes BIPAP - Synchrony - Gerät angeschlossen und entsprechend beatmet wird. Sind die Stunden am eigenen Gerät auch als Beatmungszeiten zu bewerten, letztlich wurde auch im Rahmen des Intensivaufenthaltes überprüft, ob der Patient respiratorisch so stabil war, das die Fortsetzung der häuslichen BIPAP - Therapie wieder möglich war.
Für jeden Hinweis bin ich dankbar.
Verregnete Grüße aus dem Münsterland