Abrechnung bei Versicherungswechsel

  • Guten Morgen an die Gemeinschaft,

    da ich unter dem Begriff Versicherungswechsel mit der Suchfunktion nichts gefunden habe, stelle ich meine Frage zur Disskusion:
    Wie die Abrechnung eines durchgehenden Falles bei Versicherungswechsel erfolgt ist mir klar (bei Aufnahme leistungspflichtig => für den Fall leistungspflichtig). Nur wie verhält es sich bei einer Fallzusammenführung, bei der die einzelnen Fälle in jeweils andere \"Krankenkassenzuständigkeiten\" fallen? Ich würde eine Gesamtabrechnung mit der Krankenkasse präferieren, die für den ersten Fall zuständig ist, bin mir aber nicht sicher und frue mich auf die meinungen der Forummitglieder.
    MfG di-stei

  • Hallo,

    einfach den Suchbegriff ändern \"Kostenträgerwechsel\"

    Ansonsten ist die Kasse zuständig, die zu Leistungsbeginn die Mitgliedschaft führt, somit auch bei einer Fallzusammenlegung (die basiert auf der FPV und hat keine Ausnahme bei Kostenträgerwechsel), die Kassen können das dann untereinander ausgleichen über Erstattungsansprüche nach dem SGB X

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith