Entwöhnung nach einer intraop. Beatmungszeit unter 24 Std.

  • Guten Abend liebes Forum,

    in unserem Klinikum ist eine Diskussion hinsichtlich der Berechnung der Beatmungzeiten hinsichtlich der folgenden Konstellation entstanden:

    - 17 Stunden intraoperative Beatmung
    - 15 Stunden keine Beatmung
    - 14 Stunden erneute Beatmung

    Es gibt unterschiedliche Auffassungen zu:
    1.) der Anrechenbarkeit der 17 Stunden und
    2.) der Anrechenbarkeit der Nichtbeatmung / Pause?

    Unstrittig ist die Anrechenbarkeit der 14 Stunden.

    (Argumentation bzgl. der \"Pause\" = die 15 Stunden nach der Operation notwendige Beatmung wäre ohne die erfolgte OP wahrscheinlich nicht erfolgt).

    Wie beurteilen Sie dieses?

    Danke im Voraus!

    Einen schönen Abend wünscht

    Prosenke

  • Hallo,

    die Antwort finden Sie in DKR 1001h: Eine maschinelle Beatmung, die zur Durchführung einer Operation oder während einer Operation begonnen wird und die nicht länger als 24 Stunden dauert, zählt nicht zur Gesamtbeatmungszeit.
    Angesichts dessen dürfte es wohl eher aussichtlos sein, einen Gutachter davon überzeugen zu wollen, dass es sich bei den nachfolgenden Stunden der Nicht- bzw. Wiederbeatmung um eine Entwöhnung gehandelt und die perioperative Beatmung daher eigentlich länger als 24 Stunden gedauert habe, auch wenn das nicht wirklich der Fall war...

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo prosenke!

    Ihr pat wurde zur operation intubiert ( nicht zur künstlichen beatmung ).

    Dann gilt gemäß dieser einteilung / logik aus skr 1001 dieser satz:
    Eine maschinelle Beatmung, die zur Durchführung einer Operation begonnen wird und nicht länger als 24 Stunden dauert, zählt nicht zur Gesamtbeatmungszeit.

    Das ist an klarheit nicht zu toppen. Sie haben 14 stunden gesamtbeatmungszeit.

    mfg ETgkv

    Nachtrag: Herr Hollerbach schreibt schneller.

  • Hallo zusammen,
    mir hat sich der Sinn dieser Regel ehrlich gesagt noch nie erschlossen. Es mag Einzelfälle geben, wo man den Pat mehrfach operiert und mehrfach <24 Std nachbeatmet, dann hat man nach min. 4 OPs ein Problem - denn die Beatmungs-DRG ab 96 Std. wird ja nicht erreicht. Aber mal ehrlich? Wie oft mag es solche Konstellationen geben? Und wenn, ist dies mit Sicherheit ein Fall, wo es sowieso ein \"hochwertige\" operative DRG geben wird, da machen es - global betrachtet - auch keinen wesentlichen Unterschied, ob\'s schon eine Beatmungs-DRG wäre. In aller Regel hat man eine Nachbeatmung von wenigen Stunden bis sagen wir 36 Std., macht doch bei den meisten DRGs nix aus. Also könnte man doch einfach auch 3 oder 23 oder eben 36 Std. dokumentieren, der Grouper haut\'s ja weg. Ich habe eher das Problem, dass man damit den armen Dokumentanten der Intensiv sagen muß, war\'s \'ne OP, zählt es nicht (also wird\'s gern mal vergessen), war\'s ne COPD, dann ist es extrem wichtig (wird aber auch mal vergessen). Diese Regel macht den ganzen DRG-Kram um eine - meiner Ansicht nach - unnötige Stufe komplizierter.

    Viele Grüße
    P. Dietz