Verlegung innerhalb 30 Tagen -

  • Liebe Forummitglieder, habe ein kleines Denkproblem:

    Patient ist am 01.12. aufgenommen wegen Rechtsherzinsuffizienz - Entlassung am 10.12.10 - DRG F62 C- Verweildauer 9 Tage - OGVD 17 Tage.

    Wiederaufnahme am 16.12. wegen sonstiger Formen Angina pectoris am 17.12. Verlegung in anderes Krankenhaus, DRG F66A.

    Am 18.12. Rückverlegung wegen sonstiger Formen Angina pectoris - Entlassung am 20.12.10. DRG F66A.


    Ich denke hier greift die 30 Tage Regelung - Wiederaufnahme innerhalb 30 Tage - also Fallzusammenlegung ?

    Oder ist der Fall vom 18.12. als Einzelfall zu sehen, weil hier die OGVD überschirtten ist?

    Ich habe irgendwie Knoten im oberen Stübchen, benötige Unterstützung.

    Liebe Dank wieder für Ihre Hilfe,

    Ihre Heidi

  • Hallo Heidi,

    wie möchte es denn Ihr KIS?
    Alleine aus Ihren Angaben sieht die Konstellation für mich so aus:

    1.-10.12. eigener Fall, OGVD egal, da nicht gleiche Basis-DRG mit Nachfolgern.

    16.-17. und 18.-20.12. wird FZ, da Rückverlegung.

    Habe ich was übersehen?

    Gruß Itzmie

  • Hallo Forum,

    ich habe eine Frage zu folgender Fallkonstellation:

    KH A 02.11.-05.11. Entl. 01

    KH B 12.11.-19.11. Entl. 06
    KH A 19.11-22.11. Entl. 07

    KH A hat eine Fallzusammenlegung gemacht. Muß hier, da die MVD nicht erreicht wurde ein Verlegungsabschlag gemacht werden?

    :d_gutefrage:

    Hoffentlich kann uns jemand helfen.

    Vielen Dank.

    Viele Grüße


    Twister113

  • Hallo Twister113,

    Zitat

    Muß hier, da die MVD nicht erreicht wurde ein Verlegungsabschlag gemacht werden?


    da ich Ihre Frage auch nach längerem Nachdenken nicht beantworten konnte, habe ich den zugrundeliegenden Sachverhalt kurzerhand \"fiktionalisiert\" und als Anfrage an das InEK geschickt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach