Hallo Control-Lord,
gemäß PsychPV (http://www.gesetze-im-internet.de/psych-pv/BJNR029300990.html) weden die Patienten in die Gruppe A eingestuft, da Sie keine Kinder. und Jugendpsychiatrie vorhalten.
Viele Grüße,
B. Gohr
PS: Anyway: Was hat jetzt PEPP damit zu tun?