• Hallo an Alle !

    Ich befürchte, ich habe eine komische Frage. Ich habe mir in einer Fortbildung aufgeschrieben, dass zukünftig , also in 2011 jedesmal wieder der Code für die Psych PV Einstufung eingegeben werden muss, wenn sich die \" Art der Behandlung\" ändert. Auch ,wenn sich nichts an der Einstufung tut, muss er wieder eingegeben werden.

    Ist das so ? Ich kann dazu partout nichts finden.....


    Danke für Eure Antworten !

    kodikas

  • Hallo Kodikas,
    der OPS-Katalog 2011 sagt dazu:

    Zitat


    Hinweis zu den Behandlungsarten
    Ein Kode aus diesem Bereich ist zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel des Behandlungsbereichs und der Behandlungsart anzugeben

    Also müssen Sie die sog. Pseudo-OPS immer angeben, wenn sich PsychPV und / oder Behandlungsbereich ändert.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    PS:

    Behandlungsart: Pseudo-OPS nach PsychPV (9-98)
    Behandlungsbereich: Eingruppierung in Regel-, Intensiv-Behandlung etc. nach OPS (9-60......9-69)

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Also, nochmal für mich ganz langsam.
    Ein Patient wechselt zum Beispiel den Behandlungsbereich, aber NICHT die Behandlungsart. Dann vergebe ich exakt den gleichen Code für die gleichgebliebende Behandlungsart nochmal.

    So richtig ?

    Gilt das zukünftig auch, wenn ein Patient zum Beispiel einen Intensivcode mit 1 bis 2 Merkmalen bekommt und ein paar Tage später einen mit 3-4 Merkmalen ? Dann hat er ja nicht den Behandlungsbereich gewechselt, aber einen anderen Code bekommen ... ! ?

    Hilfe. Ick check det nich.....

  • Schönen guten Tag!

    Bitte unterscheiden:

    PsychPV-Einstufung:
    OPS 9-98...
    \"Ein Kode aus diesem Bereich ist zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel des Behandlungsbereichs und der Behandlungsart anzugeben\"
    Bedeutet: Neuer Kode nur bei Wechsel der Psych-PV Eingruppierung z. B. von Intensivbehandlung in Regelbehandlung oder von Sucht in Allgemein usw.


    davon völlig unabhängig:

    Komplex-OPS für die Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
    OPS 9-60...9-63
    \"Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben...\"
    Trotz Wortgleichheit (\"Regel-\" bzw. \"Intensivbehandlung\") hat die Verwendung dieser Kodes nichts mit der Einstufung nach Psych-PV zu tun. Die Unterscheidung zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung, Psychotherapeutische Komplexbehandlung und Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung richtet sich allein nach den in den jeweiligen OPS angegebenen Kriterien.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Kodikas,

    Der Behandlungsbereich bezieht sich auf den ersten Buchstaben der Terminologie, also z.B. \"A\" für Allgemeine Psychiatrie, \"S\" für Abhängigkeitskranke oder \"G\" Gerontopsychiatrie.
    Die Behandlungsart bezieht sich auf die nachfolgende Ziffer, also z.B. \"0\" für die Regelbehandlung, \"1\" für die Intensivbehandlung, usw.

    Man musste bisher nur beim Wechsel des Behandlungsbereichs, also wenn z.B. ein allgemein geführter Patient in ein Suchtbehandlungs-Setting kam, einen neuen Psych-PV-Kode angeben, nicht wenn er von der Intensivbehandlung in die Regelbehandlung „herab“ gestuft wurde.

    2011 muss bei jeglichem Wechsel, also zwischen Allgemeiner Psychiatrie, Abhängigkeitsbehandlung oder Gerontopsychiatrie einerseits oder einem Wechsel zwischen Intensivbehandlung, Allgemeinbehandlung, Psychotherapie usw. ein neuer „Pseudo-OPS“ angegeben werden.

    Ich habe da eine Weile für gebraucht, diese speziellen Unterscheidungen zu nachzuvollziehen, zumal diese Regelung in der KJP scheinbar nicht voll greift, da dort ja nur ein einziger Behandlungsbereich existiert.

    Wir haben das letztes Jahr genau so wie es jetzt vorgeschrieben ist, schon gehandhabt, haben es also formal falsch gemacht.
    Tja, zumindest haben wir jetzt den Vorteil, dass wir das Vorgehen gar nicht mehr ändern müssen :d_zwinker:

    Ein frohes Neues Jahr,

    Olanza

  • Hallo allerseits!

    Behandlungsart:

    Zitat

    Behandlung in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen. Hinw.: Die Definitionen der Behandlungsarten richten sich nach der Psychiatrie-Personalverordnung.


    OPS 2010:

    Zitat

    Hinw.: Ein Kode aus diesem Bereich ist zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel des Behandlungsbereichs anzugeben


    Dagegen OPS 2011:

    Zitat

    Hinw.: Ein Kode aus diesem Bereich ist zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel des Behandlungsbereichs und der Behandlungsart anzugeben.


    Behandlungsbereich:

    Zitat

    Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert.


    Mit freundlichen Grüßen,
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Schönen guten Tag TicTac

    meines Erachtens vermischen Sie in Ihrer Argumentation die Psych-PV-OPS ( 9-98 ) mit den Komplexbehanlungs-OPS ( 9-60 bis 9-63 ). Dies ist aus meiner Sicht weder notwendig noch sinnvoll! Beide sind trotz gleicher Begrifflichkeiten in der OPS-Systematik völlig unabhängig voneinander. Daher ist auch nicht unbedingt ein neuer Psych-PV-OPS anzugeben, wenn sich der Komplex-OPS ändert, sonder nur dann, wenn sich die Psych-PV-Einstufung ändert.

    Olanza hat das meiner Auffassung nach völlig korrekt dargestellt. Die Begriffe Behandlungsart und Behandlungsbereich ergeben allein aus den Psych-PV-OPS:

    Zitat

    9-980 Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Bereich Allgemeine Psychiatrie

    Hinw.:Ein Kode aus diesem Bereich ist zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel des Behandlungsbereichs und der Behandlungsart anzugeben

    9-980.0 Behandlungsart A1 im Bereich Allgemeine Psychiatrie (Regelbehandlung)

    Also: nach der Ersteinstufung ist dann und nur dann, wenn innerhalb der Psych-PV die Behandlungsart ( z. B. A2 in A1 ) oder der Behandlungsbereich ( z. B. S1 in A1 ) wechselt, ein neuer Psych-PV-OPS anzugeben. Der Wochenrhythmus spielt hier genau so wenig eine Rolle, wie die sonstige Kodierung der Komplex-OPS.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ich habe mir meine Verwendung der Terminologie jedoch nicht ausgedacht:

    Zitat

    Die Definitionen der Behandlungsarten richten sich nach der Psychiatrie-Personalverordnung.

    Dagegen:

    Zitat

    Ein Kode aus diesem Bereich ... Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung ...


    Ihre Erklärung ergibt aber einen Sinn, besonders wenn man bedenkt, daß es nur dann sinnvoll ist, eine neue Pseudo-OPS-Ziffer anzugeben, wenn eine Änderung innerhalb der Psych-PV-Eingruppierung stattfand.

    Wenn dies Ihrer Ansicht nach nicht zutrifft, wie würden Sie dann die unterschiedlichen Gebiete Psych-PV und OPS-Komplexkodes jeweils bezeichnen?

    Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Schönen guten Tag TicTac,

    die Verwendung gleicher Terminologien ( Intensiv-, Regelbehandlung, \"Bereich\" ) ist aus meiner Sicht einer der handwerklichen Probleme bei den neuen Psychiatrie-OPS. Es gibt jedoch abgesehen von der gleichen Terminologie keinerlei Querverweise innerhalb des OPS zwischen den Psych-PV-OPS ( den Begriff \"Pseudo\"-OPS nutze ich nicht ) und den Komplex-OPS. Daher betrachte ich zunächst jede der OPS-Abschnitte einzeln und da die Begriffe Behandlungart und -bereich innerhalb des Psych-PV-OPS schlüssig erklärbar sind, sehe ich keine Veranlassung, hier eine Querverbindung herzustellen. Dass die Begriffe Behandlungsbereich sowie Intensiv- und Regelbehandlung auch in dem Abschnitt der Komplex-OPS verwendet werden, spielt deshalb für micht keine Rolle.

    Klar wird der fehlende Zusammenhang beispielsweise in der Kinder- und Jugenpsychiatrie. Während die Psych-PV-OPS die Intensiv- und Regelbehandlung bei den Kindern unter 15 Jahre zusamenfasst ( OPS 9-983.0 ) und bei den Jugendlichen differenziert ( OPS 9-983.1 und 9-983.2 ), sind bei den Komplex-OPS die Regelbehandlungen zwischen Kindern und Jugendlichen getrennt ( OPS 9-65 bzw. 9-66) , während die Intensivbehandlung die Altersgruppen zusammenfasst (OPS 9-67). Hier einen Zusammenhang herzustellen, der im OPS nicht explizit genannt ist, finde ich einfach unnötig.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert!

    Zitat

    Original von R. Schaffert: Es gibt jedoch ... keinerlei Querverweise ... zwischen den Psych-PV-OPS ... und den Komplex-OPS.

    Ich stimme Ihnen zu. Die Terminologie ist allerdings verwechslungsträchtig.

    Vielen Dank für Ihre hilfreichen Erklärungen.

    Ihnen ebenfalls einen schönen Tag!
    TicTac

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  • Hallo zusammen,
    wir haben eine rein psychosomatische Station neben unseren rein psychiatrischen Stationhjen. Welchen Psych PV -Code müssen die Psychosomatikärzte eingeben?Ich verschlüssel den Code 9-63. Zusätzlich die Anthroposophische Komplexbehandlung.
    Wer weiß Rat?
    Schönen Abend, biggiangel