Sehr geehrter Herr Kollege Selter,
vielen Dank für Ihren Vorschlag, habe deshalb eine Anfrage an das DIMDI erstellt.
Betreff: Nebendiagnose G95.1 oder G55.3, G54.4 oder M47.0-† plus G99.2* ?
Mitteilung: Sehr geehrte Damen und Herren!
Im myDRG-Forum findet eine interessante Diskussion zur Kodierung der lumbalen Spinalkanalstenose mit Claudicatio intermittens statt (http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread.php?id=12337 und (http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread.php?id=12800). Ausgangspunkt war - wie so oft - eine zwischen Krankenhaus und MDK strittige Diagnosenverschlüsselung. In der Argumentation beruft sich ein Verfechter der m.E. unzutreffenden Nebendiagnose G95.1 auf eine Auskunft des DIMDI.
Aus meiner Sicht könnte diese Diagnosenkombination sinnvoll als
- Lumbale Spinal(kanal)stenose M48.06† und Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei sonstigen Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens G55.3*
oder als
- Lumbale Spinal(kanal)stenose M48.06 und Läsionen der Lumbosakralwurzeln, anderenorts nicht klassifiziert G54.4
kodiert werden.
Auf der Höhe der Halswirbelsäule (m.E. jedoch keinesfalls im Bereich der Lendenwirbelsäule) könnte kodiert werden:
- Zervikale Myelopathie M48.02† und Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei sonstigen Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens G55.3*
oder
- Arteria-spinalis-anterior-Kompressionssyndrom M47.0-† und Myelopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten G99.2* (das ASAK ist klinisch abgrenzbar von einer Claudicatio, es ist ein schweres akutes Krankheitsbild; seine Ursache kann ebenfalls eine Spinalstenose sein).
Im Forum und in einem Gutachten (http://gesundheitsmanager.de/app/download/3…io_20100901.pdf) wird als Nebendiagnose jedoch
- Vaskuläre Myelopathie G95.1
vorgeschlagen.
Diese Nebendiagnose wurde mit dem alphabetischen Verzeichnis gefunden. Sie steht in der Systematik jedoch unter spezifischen Rückenmarkserkrankungen (Akuter Rückenmarkinfarkt, Arterielle Thrombose des Rückenmarkes u.a.), die weder räumlich noch ätiologisch mit einer Claudicatio intermittens spinalis bei lumbaler Spinalkanalstenose im Zusammenhang stehen.
Bei der Argumentation für die m.E. unzutreffende G95.1 bezieht sich das erwähnte Gutachten auf eine Auskunft des DIMDI, wonach zunächst einmal eine allgemeine Übereinstimmung der deutschen mit der WHO-Version festgestellt und sodann einer inhaltlichen Übereinstimmung des Kodes mit einer vaskulären Ätiologie allgemein zugestimmt wird. Die kurze Mail des DIMDI diskutiert die von mir gefundenen spezifischeren (teilweise sogar mit Kreuz-Stern-Systematik verbundenen) Kodes nicht.
Ich bitte daher um eine erneute Stellungnahme des DIMDI zu dieser Frage unter Berücksichtigung der von mir als spezifischer angesehenen Kodierung.
Mit freundlichen Grüßen,
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